Regesten der Landgrafen von Hessen
1448 Mai 30
Ludwig gibt seine Zustimmung zur Verpfändung einer Gülte
Regest-Nr. 9203
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Darmstadt. Papier, Siegel ab, vermodert, aufgezogen, die Ergänzungen aus dem Ziegenhainer Repertorium; dort auch der Pfandbrief: Lösung jedes Jahr zu Michaelis gestattet. Regesten: Becker, Alsfelder Urkunden des Staatsarchivs zu Darmstadt, S. 156 Nr. 58. - Regest
- Landgraf Ludwig zu Hessen gibt seine lehensherrliche Einwilligung, daß Sweder von Westerburgk Casparn von Rostorff (beide liebe Getreue) 5 Pfund jährlicher Gülte Alsfelder Währung vom Zoll zu Alsfeld für 60 rh. fl. verpfändet. Wenn es nicht in 6 Jahren gelöst ist, kann es der Landgraf tun.
uff do(nner)stag nach sent Urbans tage - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Roßdorf, Caspar von · Westerburg, Sweder von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Lehen, Weitergabe von · Verschreibungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Kündigungsfristen · Währungen, Alsfelder · Zölle · Gülten · Währungen, Rheinische Gulden · Gulden, Rheinische
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Becker, Darmstadt
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 9203 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9203> (Stand: 19.04.2024)