Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1447 September 5

Friedrich von Sachsen beklagt sich bei König Friedrich

Regest-Nr. 9198

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv Weimar, Ernestinisches Gesamtarchiv, Urkunden n. 924. Pergament, rotes Siegel 11 in wachsfarbener Schüssel (rückseite überklebt) an Pergamentschnur.
Drucke: Chmel, Regesten, Anh. N. 73.
Regesten: Chmel, Regesten, n. 2319; Regesten Kaiser Friedrichs III., 10 , S. 89 f. Nr. 66.
Regest
König Friedrich setzt Erzbischof Friedrich (III.) von Magdeburg und Landgraf Ludwig (I.) von Hessen davon in Kenntnis, daß sich sein Schwager Kurfürst Friedrich (II.) von Sachsen durch eine bevollmächtigte Botschaft über die Behelligung seiner Untertanen durch die Westfälischen Gerichte beklagt und ihn als König und obristen richter um die Bekräftigung der von König, Kurfürsten und Fürsten zu Frankfurt beschlossenen gemainen reformacien ersucht hat. Weil diese Ordnung zusehends dadurch ausgehöhlt wird, daß die Ungehorsamen nicht den vorgesehenen Strafen entsprechend bestraft werden und das schlechte Beispiel Schule macht, befiehlt er ihnen zusammen und jedem von ihnen einzeln und bevollmächtigt sie, jegliche Prozeßführung an einem Freistuhl gegen einen Grafen, Herrn etc. und Untertanen, der in den Ländern Kurfürst Friedrichs ansässig ist, auf dessen oder des jeweiligen Herrn Erfordern zu verbieten. Alle diese Prozesse sollen vielmehr vor den in der Reformatio bezeichneten zuständigen Gerichten geführt und dorthin gewiesen werden, womit sich die Beklagten und Kläger zu begnügen haben. König Friedrich gebietet ihnen, alle dennoch geführten Prozesse und gefällte Urteile als kraftlos zu betrachten, über die ungehorsamen Stuhlherren, Freigrafen, Freischöffen und Kläger die in der Reformatio vorgesehenen Strafen zu verhängen und dabei nach Notwendigkeit mit Prozessen und Geboten vorzugehen. Er bekräftigt, daß alles, was sie dabei handeln und gebieten würden, von allen Reichsuntertanen in gleicher Weise anerkannt werden soll, als ob er es getan hätte.
Am afftermontag nach sant Egidien tag.
Nachweise

Weitere Personen

Friedrich III., Kaiser · Magdeburg, Erzbischöfe, Friedrich III. Graf von Beichlingen · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich II. der Sanftmütige

Weitere Orte

Magdeburg, Erzbischöfe · Sachsen, Herzöge · Westfalen, Gerichte · Frankfurt

Sachbegriffe

Könige · Erzbischöfe · Gerichte, Zuständigkeit von · Gerichte, westfälische · Herzöge · Kurfürsten · Schwäger · Richter, oberste · Freigerichte · Gerichtsverfahren, ungültige · Urteile, kraftlose · Stuhlherren · Freigrafen · Freischöffen · Kläger · Strafen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Regesten Kaiser Friedrich III., 10

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9198 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9198> (Stand: 28.03.2024)