Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1442 Mai 29

Gerichtsverhandlung vor dem Freistuhl in Freienhagen

Regest-Nr. 9134

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Regesten: Diemar, Hessen und Köln, S. 26 f. Nr. 33.
Regest
(Sigmund) Mangold und Johann Monhof, Freigrafen Landgraf Ludwigs [I.] und der Grafen Heinrich und Walrave von Waldeck, beurkunden gleichzeitige Gerichtsverhandlung vor ihnen am Freistuhl zu Freienhagen für Paul Frenckel. Dieser begehrte durch seinen Fürsprech, daß ihm die Freigrafen, da er vormals die Deutschherren und ihre Städte Elbing, Thorn, Kulm und Danzig vor sie gefordert und Recht über jene gewonnen hätte, jetzt ein vollkommenes Gericht über deren Leib und Ehre und ein rechtes Urteil hierüber gewährten. Die Freischöffen Johann Schröder, Schöffe zu Naumburg, und Heinrich Syferdes, Bürgermeister zu Freienhagen, berieten mit den übrigen Freischöffen und wiesen als Recht, daß die Freigrafen alsbald das begehrte vollkommene Gericht thun und die schwere Sentenz übergeben müßten. Die Freigrafen baten dann aber mit Hilfe der Gerichtsumständer den Paul, solches Gericht noch anstehen zu lassen, wogegen Paul auf Antrag seines Fürsprechs für den Fall, daß er künftig aus irgend einem Grunde sich der Freigrafen und des Stuhls zu Freienhagen nicht bedienen könnte, das Recht erhielt, selbst oder durch seine Bevollmächtigten, nämlich Kurfürst Dietrich von Köln, Junker Reinhard den Älteren von Dalwigk und den Kölner Bürger Peter von Breide oder deren Procuratoren, vor anderen Freigrafen und Freistühlen vollkommenes Gericht und schwere Sentenz über seine Gegner zu nehmen, ohne nochmaligen Aufschub. Weiter wies Paul nach, daß seine bisherigen Gerichtskosten und der Schaden, den Johann David und er erlitten haben, seit die Deutschherren ihnen die laut ihres Briefes schuldige Hauptsumme vorenthalten, zusammen 26300 (?) Gl. und 40 "Ryders" ausmachen und fragte darauf durch seinen Fürsprech, ob er und seine genannten 3 Bevollmächtigten für solchen nachgewiesenen Schaden sich am Besitz des Deutschordens und seiner Unterthanen schadlos halten dürften. Die Freischöffen Artit Zange, Schöffe zu Freienhagen, und Henne von Siegen, Bürger zu Naumburg, berieten mit den übrigen Freischöffen und wiesen als Recht, daß das überall geschehen dürfe; auch wurde auf weitere von Paul durch seinen Fürsprech erhobene Frage als Recht gewiesen, daß sie sich dabei an Frieden und Geleit nicht zu kehren brauchen; wer Paul und seinen genannten Bevollmächtigten bei solchen Schadloshalten hülfe, thäte kein Unrecht; Wissende des h. Reiches hätten auf Anfordern allen Schutz zu gewähren. Paul hat alle diese Urteile verurkundet. Die beiden alles dies auf ihren Gerichtseid beurkundenden Freigrafen siegeln mit ihren Gerichtssiegeln. Das h. Gericht haben mitbestanden Junker Hans von Bigenbach, Tiele Herden, Bürgermeister zu Naumburg, Johann Schröder der Junge, Bruhn Heinrich Schoultissen, Wedekind Eghard, Heinrich Scheffers, Titzel Kremer und Henne Aben (Oben), sämtlich Schöffen und Bürger zu Naumburg, sowie viele Schöffen von Freienhagen und Waldeck. Hans, Tiele, Johann, Bruhn, Wedekind, Heinrich, Titzel und Henne bezeugen den Hergang auf ihre Eide; Hans besiegelt das, für die übrigen siegelt Otto von "Schockheim".
dynstag nach der heiligen dryveldicheit d.
Nachweise

Weitere Personen

Mangold, Freigraf in Freienhagen · Monhof, Johann, Freigraf · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Waldeck, Grafen, Heinrich VII. · Waldeck, Grafen, Walrad I. · Frenckel, Paul · Schröder, Johann [I.] · Syferdes, Heinrich, Bürgermeister in Freienhagen · Köln, Erzbischöfe, Dietrich II. von Moers · Dalwigk, Reinhard [III.] von · Breide, Peter von, Bürger in Köln · David, Johann · Zange, Artit, Schöffe in Freienhagen · Siegen, Henne von, Bürger in Naumburg · Bickenbach, Hans von, Junker · Herden, Thiele · Schröder, Johann [II.] · Schoultissen, Bruhn Heinrich · Eghard, Wedekind · Scheffer, Heinrich · Kremer, Titzel · Aben, Henne · Schockheim, Otto von

Weitere Orte

Freienhagen, Schöffen · Freienhagen, Bürgermeister · Freienhagen, Freigericht · Köln, Erzbischöfe · Köln, Bürger · Elbing · Thorn · Danzig · Kulm · Naumburg, Bürgermeister · Naumburg, Bürger

Sachbegriffe

Freigrafen · Freigerichte · Deutschordensherren · Fürsprecher, juristische · Grafen · Gerichtsverfahren · Freistühle · Gerichte, vollkommene · Schadensersatzleistungen · Freischöffen · Bürgermeister · Schöffen · Bürger · Erzbischöfe · Bevollmächtigte · Prokuratore · Gerichtskosten · Geleitsrechte · Gerichtseide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Diemar, Hessen und Köln

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9134 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9134> (Stand: 20.04.2024)