Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1432 Juli 17

Hermann II. Riedesel erhält die Burg Ludwigseck

Regest-Nr. 9043

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Revers: Staatsarchiv Marburg, Hessische Lehensreverse, Riedesel 4 Ludwigseck. Pergament.
Regesten: Riedesel zu Eisenbach 2, S. 130 f. Nr. 484.
Regest
Landgraf Ludwig von Hessen hat vormals den Brüdern Herrn Eghard von Röhrenfurth (Rorenfurt), Ritter, und Friedrich von Röhrenfurth, und den Vettern, Herrn Heinrich sel., Ritter, und Hermann von Holzheim (Hoiltzheim), seinen lieben Heimlichen und Getreuen, mit seinem Land und seinen Leuten geholfen, das Schloß Ludwigseck (Ludwigksecke) aufzuschlagen und zu bauen, und hat es ihnen dann zu rechtem Mannlehen geliehen; nun leiht er Herrn Hermann (II.) Rietesil, Ritter, seinem Amtmann, Heimlichen und lieben Getreuen, und seinen Leibslehenserben das Teil der von Röhrenfurth als rechtes Mannlehen. Es soll sein, seiner Erben und Nachkommen offen Schloß bleiben zu allen ihren Nöten gegen jedermann. Wenn er die Öffnung hat, will er es vor ungefuge verwahren und Turmhüter, Wächter und Pförtner, so lange die Seinen darin liegen, belohnen und beköstigen. Auch soll Hermann und seine Erben dem Landgrafen aus dem Schloß keinen Schaden tun. Er soll sich der Wasser in der Rohrbach, was ihm von Gerichts wegen daran zu gehört. Es soll auch keine Jagd zu Ludwigseck (Ludewigsecke) habe. Er soll auch den Landgrafen an den Rechten nicht hindern, die ihm die Männer in dem Rohrbach zuweisen. Der Landgraf will Hermann mit dem Schloß verteidigen. Dieser soll ihm aber keinen ungerechten Krieg von dort aus zuziehen. Sollte er mit jemanden Streit bekommen, so will ihm der Landgraf binnen Monatsfrist zu Recht helfen. Kann der Landgraf dies nicht erreichen, so darf Hermann seine Gegner selbst mahnen, bis ihm Recht wiederfahre. Der Landgraf soll seiner allezeit zu Recht mächtig sein.
...feria quinta post Divisionis apostolorum.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Riedesel zu Eisenbach, Hermann II. · Röhrenfurth, Eckhard [II.] von · Röhrenfurth, Friedrich [II.] von · Holzheim, Heinrich von · Holzheim, Hermann von

Weitere Orte

Ludwigseck, Burg · Rohrbach

Sachbegriffe

Brüder · Vettern · Verwandte · Lehen, Heimfall von · Ritter · Besitz, gemeinschaftlicher · Burgen, Bau von · Mannlehen · Heimliche · Getreue · Burgen · Schlösser · Amtmänner · Leibeslehenserben · Lehen, erbliche · Erben · Nachkommen · Öffnungsverträge · Öffnungsrechte · Gesinde, Verpflegen von · Turmhüter · Wächter · Pförtner · Jagdrechte · Kriege, unrechte · Fehden · Hilfe, juristische

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 9043 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/9043> (Stand: 26.04.2024)