Regesten der Landgrafen von Hessen
1430 März 22
Hermann von Löwenstein erhält Fronhausen als Lehen
Regest-Nr. 8983
- Überlieferung
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Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Aktivlehen, von Löwenstein 6. Fronhausen. Regesten: Schunder, Die von Loewenstein 2, S. 145 Nr. 328. - Regest
- Hermann von Löwenstein genannt von Schweinsberg, Ritter, bekennt, von Landgraf Ludwig [I.] von Hessen für sich und seine Erben mit Ausnahme seines Sohnes Henne mit einem Drittel von Burg und Tal Fronhausen (Fronhusen) belehnt worden zu sein. Wenn der Aussteller keine männlichen Erben hat, folgen die weiblichen als Lehensleute. Der Aussteller und seine Erben verpflichten sich, ihren Teil der Burg Frohnhausen zu bauen, aber im Tal keine neuen Gebäude zu errichten, sondern nur die alten instandzuhalten, dem Landgrafen und seinen Erben von Burg und Tal Fronhausen keinen Schaden zuzufügen, während der Landgraf ihm und seinen Erben Schutz und Schirm gewährt.
Siegler: Aussteller.
1430 feria quarta proxima post dominicam Oculi. - Nachweise
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Weitere Personen
Löwenstein, Hermann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Löwenstein, Henne von
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Beinamen · Ritter · Erben · Lehen, erbliche · Erbe, Ausnahme von · Lehen, weibliche Erbfolge · Leibeslehenserben, fehlende männliche · Burgen · Instandhaltungsverpflichtungen · Burgen, Bau von · Bauverbote · Schutz und Schirm
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
UB Löwenstein
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8983 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8983> (Stand: 25.04.2024)