Regesten der Landgrafen von Hessen
[Winter 1361/1362 ?]
Zusage der Verwendung für die Stadt Göttingen bei Landgraf Otto dem Schützen
Regest-Nr. 8871
- Überlieferung
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Ausfertigung: Stadtarchiv Göttingen. Regesten: Armbrust, Göttingens Beziehungen , S. 174, Nr. 12. - Regest
- Ein Ungenannter (möglicherweise Landgraf Hermann I.) (2) verspricht, sobald er zu seinem Oheime, dem Landgrafen Otto, komme, für das Beste der Stadt [Göttingen] zu sorgen. Wißit ouch, daz erst daz wir by unsern ohem lantgraven Ottin komen, so wullen wir mid gudin willen und flizen uwir beste vorkerin.
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Weitere Informationen
Es handelt sich vermutlich um ein Beiblatt zu einem längeren Brief.
2) Wenn man Oheim hier als Mutterbruder versteht, so würde der Verfasser des Briefes der junge Herzog Otto, Ernsts Sohn, sein. Auffällig ist dann aber die Anwendung der hochdeutschen Sprache. Oheim als allgemeinerer Ausdruck der Verwandtschaft aufgefaßt deutete auf den Landgraf Hermann I. - Nachweise
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Aussteller
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Weitere Personen
Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Otto der Quade · Braunschweig-Göttingen, Herzöge, Ernst · Hessen, Landgrafen, Hermann I.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Armbrust, Göttingens Beziehungen 1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 8871 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8871> (Stand: 25.04.2024)