Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Mai 21

Bericht der niederbayrischen Räte an Herzog Georg

Regest-Nr. 8661

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Hauptstaatsarchiv München, K. blau 270/1, fol. 158a-161a. Papier, mit aufgedrücktem Siegel.
Drucke: Deutsche Reichstagsakten 5, Nr. 1788.
Regesten: Regesta Imperii 14, S. 193 Nr. 1760.
Regest
Worms. - Die Räte Herzog Georgs berichten diesem vom Wormser Reichstag: Nach ihrem Bericht von Mai 16 (Sambstag negstverschinen) wurde an Montag und Erichtag (Mai 18 und 19) über die von König Maximilian geforderte Reichshilfe gegen den König von Frankreich beraten und einstimmig die beigeschlossene schriftliche Antwort an König Maximilian abgefasst, der daran ain gn., guts gefallen gehabt. - Weiters schlugen die Kurfürsten gestern (Mai 20) der Reichsversammlung vor, einen Ausschuß von sechs Personen aus je zwei kurfürstlichen und fürstlichen Vertretern und je einem der Grafen und der Städte zu bilden, der gegen Abrechnung die Einnahmen und Ausgaben der Eilenden Hilfe führt; die Fürsten sind damit einverstanden. König Maximilian wird die 50 und 100 Darlehensgeber (für die Eilende Hilfe) nennen und in ein Verzeichnis schreiben lassen. - Weiters schlugen die Kurfürsten gestern (Mai 20) vor, einen kleinen Ausschuß der Reichsversammlung zu bilden, der über die Aufrichtung von Friede und Recht sowie über den grossen anschlag des gelts (Gemeiner Pfennig) beraten soll; ohne Wissen der Reichsversammlung soll dieser Ausschuß aber keine Beschlüsse fassen, und jeder soll die Möglichkeit haben, ihm seine Einwände und Verbesserungsvorschläge vorzulegen. Die Fürstenkurie konnte sich gestern (Mai 20) darüber nicht einigen, weil die erst jüngst angekommenen Fürsten bzw. deren Gesandtschaften sich erst über die bisherigen Verhandlungen ein Bild machen und dafür die Kopien der Entwürfe zur Reichsordnung und zu Friede und Recht wollen, um bis Sambstag schirstkunftig (Mai 23), wo über alle Punkte verhandelt werden soll, sich ihre Meinung bilden zu können. - Alle geistlichen Fürsten bzw. deren Gesandtschaften sichd sich in den Reichsreformfragen einig und dringen auf die Einrichtung einer ornung des reichs regiment, fride und camergericht; ebenso denken die weltlichen Fürsten bzw. deren Gesandtschaften mit Ausnahme von Herzog Otto (von Bayern), Landgraf (Wilhelm) d.J. von Hessen, der Räte Herzog Albrechts (von Bayern) und uns (=Räte Herzog Georgs von Bayern). - König Maximilian hat bisher zu der ihm von der Reichsversammlung übergebenen geschriftlich ordnung des neuen reichsregimentz noch nicht Stellung genommen, und auch die Kurfürsten habe ihre diesbezügliche Meinung der Reichsversammlung noch nicht kundgetan, da sie zuvor König Maximilians Antwort hören wollen. Alle geistlichen und die Mehrheit der weltlichen Fürsten bzw. deren Gesandtschaften aber wünschen diese Ordnung mit kleinen Abänderungen (klainer messigung) und werden sich bemühen, daß sie aufgerichtet wird. - Über die Kammergerichts-, Landfriedens- und Pfennigordnung wurde bisher noch nicht beraten; dies soll auf Sambstag schirst (Mai 23) geschehe. - Nachdem jetzt doch gestattet wurde, allerdings unter Geheimhaltungsgelübde der Schreiber, Abschriften von allen, den Reichstagsberatungen zugrundeliegender geschriften und ornung zu machen, übersenden die Räte Herzog Georg diese Abschriften samt allen Änderungsvorschlägen, damit ihnen Herzog Georg seinen willen und beschwerung dazu mitteilen kann. - Auf das Angebot des Pfalzgrafen und Herzog Ottos (von Bayern) von gestern (Mai 20), im Streit zwischen Herzog Gerog und Herzog Friedrich von Sachsen, den Marschall von Papenheim berührend, zu vermitteln, antworten die Gesandten, daß sie diesbezüglich keinen Auftrag hätten, aber Herzog Georg schreiben wollen. Die Gesandten raten dem Herzog, sich um eine Streitbeilegung mit Kurfürst Herzog Friedrich von Sachsen zu bemühen, unter anderem, weil dieser mitsambt seinen bruderen mechtig ist, auch ainen grossen anhang im Reich hat und auch König Maximilian und andere Fürsten Herzog Georg diesbezüglich geschrieben haben. - Etliche halten dafür, daß weder den Türken noch anderen Reichsfeinden vom Reich stattlicher Widerstand geleistet werden könne, es sei denn, es werde im Reich ain geordtens wesen auch ain anders und pessers regiment, dann bisher gebesen ist, bestellt; ebenso könne weder ein bestendiger frid on handthabung noch ein verfencklich recht on volziechung und execution aufgerichtet werden, weshalb die handthabung des fridens und volziechung des erchannten rechtens alain durch gut regiment aines geordenten wesens beschehen könne. Darüber und über alles andere, bisher Berichtete, insbesondere auch der Lehen wegen, möge Herzog Georg nachdenken.
Wurmbs Pfintztag nach Cantate 1495. Ewer ftl. gn. ... reteytz zu Wurmbs.
Nachweise

Weitere Personen

Bayern-Landshut, Herzöge, Georg der Reiche · Sachsen, Kurfürsten, Friedrich III. der Weise · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Bayern, Herzöge, Albrecht IV., der Weise · Pappenheim, Rudolf von

Weitere Orte

Worms · Bayern, Herzöge · Sachsen, Herzöge · Frankreich · Türkei

Sachbegriffe

Berichte, politische · Ausschüsse · Verhandlungen, diplomatische · Vermittlungen · Reichstage, Verhandlungen bei · Reichsregierungen, Verbesserung der · Bedrohugen, äußere · Räte · Kammergerichtsordnungen, Erneuerung von · Reichshilfen · Hilfen, eilende · Darlehen, für Reichshilfen · Steuern, Gemeiner Pfennig · Fürstenkurie · Gesandtschaften · Kammergerichtsordnungen · Landfriedensordnungen · Pfennigordnungen · Steuerordnungen · Schreiber, zur Geheimhaltung verpflichtet · Dienstgeheimnisse · Reichsfeinde · Lehen · Marschälle

Textgrundlage

Regest

Regesta Imperii 14

Stückangaben

Regestensammlung Wolf; Regesta Imperii 14

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8661 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8661> (Stand: 17.04.2024)