Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Mai 7

Johann Schwertzel erhöht die Pfandsumme auf sein Lehen

Regest-Nr. 8172

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, K 17 fol. 66v-67v.
Regesten: Wolf, Lehenhof Landgraf Wilhelms III. S. 141 Nr. 571.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er früher seinem Amtmann zu Rüsselsheim und Rat Johann Schwertzel das Dorf Willingshausen unter der Bedingung zu Lehen gegeben hatte, daß, wenn das Dorf ohne Lehenerben heimfallen sollte, er dafür den Erben 481 Gulden zahlen würde. Nun hat Johann Schwertzel sechs Gulden der dortigen Bede für 100 Gulden mit Willen des Landgrafen eingelöst. Landgraf Wilhelm verspricht daher, auch diese Summe den Erben auszuzahlen.
Montage nach dem sontage Misericordia domini.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schwertzell von Willingshausen, Johann

Weitere Orte

Rüsselsheim, Amtmänner · Willingshausen, Dorf · Willingshausen, Bede

Sachbegriffe

Amtmänner · Räte · Dörfer · Lehen · Belehnungen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Heimfall von · Bede · Erben

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Wolf, Lehenurkunden 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 8172 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/8172> (Stand: 25.04.2024)