Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Grafen von Ziegenhain

1328 März 1

Bündnis zwischen Erzbischof Matthias von Mainz und Graf Johann I.

Regest-Nr. 762

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, H, Grafschaft Ziegenhain, unter o. Datum.
Stückbeschreibung: Pergament.
Siegel: Siegel anhängend.
Rückvermerke: (neuzeitlich) Buntnisse zuschen Mentz und Zygenhayn wider Hessen.
Regest
Aschaffenburg. - Erzbischof Matthias [von Bucheck] von Mainz (Mentze) und Graf Johann [I.] von Ziegenhain (Cygenhain) bekunden, dass sie beiderseits hinsichtlich aller bisherigen Auseinandersetzungen, Kämpfe und Streitigkeiten mit einander und unter ihren Burgmannen ganz und gar zum Ausgleich, gekommen und gesühnt sind.. Erzbischof Matthias bekundet, dass er Graf Johann zu seinem und des Stiftes Helfer und Diener gewonnen hat. Er und das Stift werden ihn als ihren Burgmann und Verbündeten gegen jedermann verteidigen und ihm Hilfe leisten gegen jeden außer gegen das Reich, alle Kurfürsten, alle von ihm zu weihenden Bischöfe der Kirchenprovinz und alle seine sonstigen namentlich ausgenommenen Verbündeten. Graf Johann von Ziegenhain bekundet, des Erzbischofs von Mainz ständiger Helfer und Diener geworden zu sein gegen jedermann, im besonderen gegen den Landgrafen von Hessen, mit Ausnahme des Erzbischofs von Köln (Kolne), des Bischofs Ludwig von Münster (Munstere), des Abts von Fulda, des Grafen Henrich von Waldeck (Walteccken) und des Grafen Henrich von Henneberg (Hennenberg). Er dürfe auch niemand unterstützen gegen seinen Herrn von Mainz und das Stift wider das Recht. Verbredet ist ferner, dass jeder von ihnen dem andern Hilfe bieten soll mit Befestigungen, Land und Leuten, so gut er kann. Jedem Bündnispartner sollen die Burgen des anderen offenstehen. Im Kriegsfall soll der Erbischof von Mainz den Grafen für seine Hilfe und seinen Aufwand entschädigen, ihm Kost geben und Schäden an Männern und Pferden ersetzen. Das gleiche gilt umgekehrt im Falle, dass der Erzbischof von Graf Johann um Hilfe gebeten wird. Gefangene und Brandschatzungsgelder sollen geteilt werden (brandtschatzunge teylen) im Verhältnis zu den beiderseits eingesetzten Leuten (nach mantzal). Des weiteren ist vereinbart, daß im Fall von Streit zwischen ihrer beider Freunden und Leuten die Amtleute beider Seiten veranlasst werden zusammenzukommen und den Streit so bald wie möglich beizulegen. Käme dies aber nicht zustande, so hat Erzbischof Matthias Ludwig von Seelheim (Selnheim), Bürger zu Amöneburg, und Graf Johann den Wigand Hochgemut (Hoichgemuot), Bürger zu Treysa (Treyse), sowie beide gemeinsam Ritter Kraft von Hatzfeld als Obmann bestellt, die den Streit in Monatsfrist schlichten sollen. Das Urteil der Mehrzahl von ihnen soll gültig sein, und was die drei oder ihre Mehrzahl befinden, das soll in Monatsfrist ausgeführt bzw. widerrufen werden. Geschieht dies nicht, so kann der Amtmann der Seite des Geschädigten den andern ohne Zank pfänden und mit den Pfändern nach Pfandrecht umgehen, bis Streit und Schaden behoben sind. Es ist auch abgemacht, dass sich die Verbündeten in keinem Fall von einander trennen sollen und ihr Bündnis aufgeben, sondern auf die Beilegung des Streites abzielen. Fällt ein Schiedsmann oder der Schiedsrichter aus soll innerhalb eines Monats ein anderer gefunden werden. Siegler: die Aussteller. geschrieben und gegebin zu Asschaffinburg an dem ersten tage des Merzen, daz was des nehsten dinstages nach sante Mathias tage, do man zalte von Cristes gebuorte Drizenhundert Jar dar nach in dem achte vnd zwenzigestem Jahre.
Nachweise

Ausstellungsort

Aschaffenburg

Aussteller

Mainz, Erzbischöfe, Matthias von Bucheck · Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Siegler

Mainz, Erzbischöfe, Matthias von Bucheck · Ziegenhain, Grafen, Johann I.

Weitere Personen

Münster, Bischöfe, Ludwig · Waldeck, Grafen, Heinrich · Henneberg, Grafen, Heinrich · Seelheim, Ludwig von · Hochgemuth, Wigand von · Hatzfeld, Kraft von, Ritter

Weitere Orte

Aschaffenburg · Mainz, Erzbischöfe · Fulda, Äbte · Köln, Erzbischöfe · Münster, Bischöfe · Waldeck, Grafen · Henneberg, Grafen · Hessen, Landgrafen · Treysa, Bürger · Amöneburg, Bürger

Sachbegriffe

Bündnisse · Vereinbarungen · Verträge · Hilfe, militärische · Verbündete · Burgmannen · Bündnispolitik · Bischöfe · Kurfürsten · Landgrafen · Burgen, Öffnung von · Kriegsfälle · Schäden · Schadensersatz · Aufwandsentschädigung · Schiedsleute · Schiedsrichter · Obmänner · Siegel · Siegler · Erzbischöfe, Bünisse mit

Textgrundlage

Regest

BT

Zitierweise
Ziegenhainer Regesten online Nr. 762 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/zig/id/762> (Stand: 23.04.2024)