Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1322 November 19

Die Ritter von Dalwigk werden Erbburgmannen

Regest-Nr. 745

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Abschrift (17. Jahrhundert): Staatsarchiv Marburg, Depositum von Löwenstein, Akten Nr. 1.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 245/246 Nr. 677.
Regest
Landgraf Otto und sein Sohn Heinrich nehmen Ritter Reinhard von Dalwigk, seine Söhne Elger und Reinhard und ihre Erben zu Erbburgmannen an und leihen ihnen als Erbburglehen 12 Pfund Geldes Kasseler Währung, die er ihnen jährlich zu Weihnachten anweist auf die Bürger zu Kassel so lange, bis er ihnen 120 Pfund Pfennige Kasseler Währung gegeben hat. Wenn das geschehen ist, sollen sie dem Landgrafen 12 Pfund Geldes aus ihren eigenen Gütern als Erbburglehen anweisen. Dafür geloben die von Dalwigk, daß die Burg Schaumburg (Schauemburg), auf der sie das Burglehen verdienen werden, dem Landgrafen offen sein soll gegen jedermann, außer gegen das Stift Mainz und die von Löwenstein. Wenn die Schaumburg aus ihrem Besitze kommt, haben sie das Burglehen in einem landgräflichen Schlosse zu verdienen, wo sie am liebsten wohnen wollen. Der Landgraf wird die von Dalwigk in den Rechten und Ehren lassen wie sein Vater Landgraf Heinrich und sein Bruder Landgraf Johann. Wenn die Landgrafen in Kriegsfällen ihre Amtleute auf (Vorlage: auser) das gen. Haus Schaumburg senden, leisten diese den von Dalwigk auf ihr Erfordern Burghute.
Siegler: die Landgrafen.
Datum: 1322 an s. Elisabeth tage d. h. frauen.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Otto I. · Hessen, Landgrafen, Heinrich II. · Dalwigk, Reinhard [II.] von · Dalwigk, Elger [II.] von · Dalwigk, Reinhard [I.] von · Hessen, Landgrafen, Heinrich I. · Hessen, Landgrafen, Johann · Löwenstein, die von

Weitere Orte

Kassel, Währung · Kassel, Bürger · Mainz, Stift · Schaumburg, Burg

Sachbegriffe

Söhne · Ritter · Verwandte · Erben · Erbburgmannen · Erbburglehen · Währungen, Kasseler Pfennige · Pfennige, Kasseler · Güter, Einkünfte aus · Burgen · Öffnungsverträge · Stifte · Burgen, Wohnrecht in · Väter · Brüder · Burghut · Kriege · Amtleute

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 745 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/745> (Stand: 23.04.2024)