Regesten der Landgrafen von Hessen
1469 Mai 9
Wilhelm III. nimmt Bauerbach in seinen Schutz
Regest-Nr. 7116
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 257, Bl. 176v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 900 Nr. 2351. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er angesichts des fleißigen Nachlaufens und Bittens der Männer des Dorfes Bauerbach (Bur-), die zum größeren Teil (merenteil) seine Eigenleute (unser eigen zinsbar und gotslehen) sind, alle Einwohner des Dorfes in seinen Schutz und Schirm genommen hat, wofür sie jährlich 6 fl. Marburger Währung an den Kammerschreiber zahlen sollen.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Uff montag nach Vocem jocunditatis a. d. 1496.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Weitere Orte
Bauerbach (Gem. Marburg) · Marburg, Währung · Marburg, Kammerschreiber
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Sachbegriffe
Dörfer · Schutz und Schirm · Kammerschreiber · Schutzgelder · Währungen, Marburger · Eigenleute
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7116 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7116> (Stand: 25.04.2024)