Regesten der Landgrafen von Hessen
1496 März 28
Wilhelm III. befreit Schotten von einigen Diensten
Regest-Nr. 7109
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 250, Bl. 174. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 898 Nr. 2344. - Regest
- [Marburg]. - Landgraf Wilhelm III. befreit das Gericht Schotten mit Ausnahme des Dorfes Rainrod angesichts der dortigen Armut auf acht Jahre von den zu leistenden Diensten, wofür die Untersassen jedoch jährlich 31 fl. und 31 Viertel Hafer an den Amtmann zu Schotten entrichten müssen, halb zu Walpurgis und halb zu Martini fällig. Außerdem müssen die dortigen Untersassen (armen luthe) jährlich 1 Tag Gras mähen, 1 Tag Heu machen, ferner jeder Wagen eine Fuhre Heu einführen, eine Fuhre Holz in die Burg bringen, auch sollen sie den Burgfriedensbezirk mit instand halten an Zäunen und anderem, was dazu gehört. Außerdem sollen sie jährlich 100 Viertel Hafer mit denen von Rainrod nach Marburg führen helfen, aber sonst mit keinen Diensten beschwert werden (!). Nach Ablauf der 8 Jahre sollen sie wieder die üblichen Dienste leisten, doch kann dann diese Einigung nach seinem oder ihren Belieben weiter in Kraft gesetzt werden.
Siegel des Ausstellers.
Marpurg am montage nach Palmarum a. d. 1496. - Nachweise
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
Schotten, Gerichte · Rainrod, Dorf · Schotten, Amtmann · Marburg
-
Sachbegriffe
Gerichte · Dienste, Befreien von · Dörfer · Amtmänner · Abgaben, Getreide · Hafer · Zahltermine · Untersassen · Frondienste, Mähen · Frondienste, Heu machen · Frondienste, Ernte einfahren · Frondienste, Holzfuhren · Burgen · Burgfriedensbezirke · Frondienste, Zaunreparaturen · Zäune
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 7109 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7109> (Stand: 19.04.2024)