Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1442 Juli 8

Ludwig I. erhält ein Darlehen von Hermann Riedesel

Regest-Nr. 7097

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 239, Bl. 164v; Stadtarchiv Fulda, Kopiar XII, 325-327 Nr. 139; Staatsarchiv Darmstadt, XIII 3 Grünberg, Konv. 61b (Grünberger Stadtbuch, S. 5-6).
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 893 Nr. 2333; Riedesel zu Eisenbach 2, S. 176 Nr. 628.
Regest
Landgraf Ludwig l. bekundet, daß er seinem Heimlichen und Erbmarschall Hermann Riedesel 4000 fl. Frankfurter Währung schuldet. Dafür hat er ihm eine Gülte von 220 fl. auf den Abt von Fulda angewiesen, die dieser dem Landgrafen schuldet. Er soll ihm die Gülte in zwei Raten zu 110 fl. jährlich Juni 24 und Dezember 25 auszahlen. Ist der Abt diese Gülte dem Landgrafen nicht mehr schuldig, wird dieser die Zahlung in der gleichen Weise übernehmen. Wenn Hermann das Kapital zurückhaben oder der Landgraf die Schuld zurückzahlen will, ist das mit einer vierteljährigen Kündigungsfrist vor Juni 24 jederzeit möglich. Für die fristgerechte Zahlung der Gülte bzw. der Rückzahlung des Kapitals setzt der Landgraf als Bürgen die Städte Marburg und Grünberg ein, die im Versäumnisfalle auf Mahnung Hermanns beide je sechs aus dem Rat und sechs aus der Gemeinde mit je einem Pferd nach Eisenbach#9158@olSiegel des Landgrafen und der Städte Marburg und Grünberg, die sich damit verpflichten, als Bürgen ihre Verpflichtungen zu erfüllen.

Wortlaut der Datierung

Am sontage nach unser lieben frauwentag visitacionis a. d. 1442.

Weitere Informationen

Wie üblich wurden solche Schuldverschreibungen, für die die Landgrafen ihre Städte als Bürgen einsetzten, diesen erst nach der Ausfertigung zur Kenntnisnahme und Besiegelung vorgelegt, wobei es dann - wie in diesem Falle - zu der Weigerung einer Stadt kommen konnte, die Schuldurkunde mit der Bürgschaftsübernahme zu besiegeln (vgl. Küch, Rechtsgeschichte Marburg, Nr. 97).

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Empfänger

Riedesel zu Eisenbach, Hermann II.

Siegler

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Weitere Personen

Fulda, Fürstäbte, Hermann II. von Buchenau

Weitere Orte

Marburg (Lkr. Marburg-Biedenkopf) · Grünberg (Lkr. Gießen) · Eisenbach (Vogelsbergkreis) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.)

Sachbegriffe

Räte · Erbmarschälle · Heimliche · Darlehen · Währungen, Frankfurter · Äbte · Gülten · Abschlagszahlungen · Zahltermine · Kündigungsfristen · Bürgen · Einlager · Pferde · Knechte · Gerichtsvollzieher

Textgrundlage

Regest

Demandt, Regesten 2.2

Stückangaben

Demandt, Regesten 2.2; Becker, Riedesel zu Eisenbach 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7097 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7097> (Stand: 16.04.2024)