Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1332 Januar 28

Klage des Stifts St. Jakob gegen die Bürger von Mainz

Regest-Nr. 7077

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Privatbesitz Oppenheim.
Stückbeschreibung: Pergament, Urkunde unauffindbar; nach Will im Besitz des Dekans Hertel aus der Hinterlassenschaft des Domkapitulars Schunck.
Siegel: An einem Pergamentstreifen anhängend Hofgerichtssiegel
Drucke: Will, Urkunden, S. 273-275.
Regesten: Regesten der Erzbischöfe von Mainz 1,2, Nr. 3193; Urkundenregesten des Hofgerichts 5, S. 95 Nr. 147.
Regest
Frankfurt. - Kaiser Ludwig bekundet: Januar 27 ist er zu Frankfurt zu Gericht gesessen, welchen Tag und welche Malstatt er dem Erzbischof Balduin von Trier als Beschirmer des Mainzer Stifts, dem Domkapitel, den Klöstern und Stiften daselbst einerseits, den Bürgern zu Mainz andererseits wegen ihrer Streitigkeiten gesetzt hatte. Dort sind mit Fürsprechen erschienen Abt Gottfried, Prior Johann und das Konvent des Klosters St. Jakob außerhalb der Mauern von Mainz, haben dann mit dem Vorbehalt geklagt, daß sie auf niemandes Leib, Leid oder Tod klagen wollten, besonders auf die Bürger der Stadt Mainz mit Namen Kämmerer Salman, Schultheiß Emmerich, Richter Volkmar, Richter Scherpel, Richter Willegin, Richter Nikolas (weitere wie [UB Hofgericht 5] Nr. 141). Diese hätten freventlich und ohne Einschaltung geistlicher oder weltlicher Gerichtsverfahren sie und ihr Kloster zerstört, heimgesucht und geschädigt, wodurch ihnen ein Schaden von 100 000 Mark Silber Mainzer Währung entstanden sei. Auf Grund dessen haben sie ein Gericht gefordert.
Daraufhin ist das Recht erfragt und von den Fürsten, Grafen, Freien, Herren und Rittern geurteilt worden: Sofern der Kaiser Ladung und Gerichtstermin bestätige, was sogleich geschah, soll er zugunsten des Abts und Konvents über die von Mainz mit der Acht und auf alle ihre Güter mit der Anleite richten, sofern sie den Termin nicht wahrnahmen, solange er zu Gericht gesessen ist.
Daraufhin hat er ausgführt, was erteilt worden ist, und ihnen die Anleite auf all ihr Gut gegeben. Weiter ist nach ihrer Bitte vor Gericht Gottfried von Eppstein zu einem Anleiter eingesetzt worden, welchen er (der Kaiser) daraufhin zum Anleiter bestimmt und ihm entsprechend dem Urteil geboten hat. Auch sind auf klägerischem Antrag hin mit Urteil die Folgenden zu Schirmern und Helfern eingesetzt worden: König Johann von Böhmen, Pfalzgraf Rudolf (II.) und Ruprecht (I.), die Grafen von Holand (witere wie [UB Hofgericht 5] Nr. 141).
Außerdem ist auf Antrag des Fürsprechs erteilt worden: Alle Freiheiten , die die Stadt bisher von den Klägern gehabt hatte, sollen ungültig sein. Weder der Kaiser noch das Reich sollen befugt sein, die von Mainz aus der Acht zu entlassen oder die Anleite aufzuheben, sofern nicht die Kläger dazu ihre Zustimmung geben. Wer in Zukunft denen von Mainz nach der Acht beholfen ist, der soll mit Leib und Gut in die gleichen Schulden verfallen. Sofern die genannten Schirmer und Helfer den Klägern nicht beholfen sind, sollen der Kaiser und das Reich gegen sie richten. Wer sich gegenüber denen von Mainz eidlich verbunden oder versprochen hat, der soll seiner Bindung ledig sein (alles wie [UB Hofgericht 5] Nr. 141 und 145).
Siegelankündigung Hofgerichtssiegel.

Wortlaut der Datierung

Dez gerichtes und urteil zu einem waren urkunde und sicherheit geben wir yne diesen brief (...) der geben ist zu Franckenfurt an dem nehsten dinstag vor dem vorgenanten Unser Frauwen tag 1332, r. 18, i. 5.

Nachweise

Ausstellungsort

Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.)

Aussteller

Ludwig der Bayer, Kaiser

Empfänger

Trier, Erzbischöfe, Balduin von Luxemburg

Siegler

Ludwig der Bayer, Kaiser

Weitere Personen

Mainz, Stift St. Jakob, Äbte, Gottfried · Mainz, Stift St. Jakob, Priore, Johann · Salman, Kämmerer in Mainz · Emmerich, Schultheiß · Nikolaus, weltlicher Richter in Mainz · Willekin, Richter in Mainz · Scherpelin, Richter in Mainz · Volkmar, Richter in Mainz · Eppstein, Herren, Gottfried V.

Weitere Orte

Mainz (Rheinland-Pfalz)

Sachbegriffe

Kaiser · Gerichte, kaiserliche · Gerichtsverfahren · Erzbischöfe · Klöster · Stifte · Domkapitel · Äbte · Priore · Klöster · Kläger · Streitigkeiten · Schadensersatzleistungen · Gewichte, Mainzer · Währungen, Mainzer Goldmark · Kämmerer · Schultheiße · Bürger · Richter · Gerichte, geistliche · Gerichte, weltliche · Schäden · Fürsten · Urteile · Grafen · Ritter · Gerichtstermine, Erscheinen zu · Reichsacht · Schutz und Schirm · Fürsprecher · Städte, Freiheiten · Stadtfreiheiten, Verlust der · Schulden · Eide, Lossagen von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

UB Hofgericht 5

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 7077 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/7077> (Stand: 28.03.2024)