Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 November 22

Wilhelm III. bestätigt den Zunftbrief der Schneider in Neukirchen

Regest-Nr. 6658

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 220, Bl. 146.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 886 Nr. 2316.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bestätigt den Schneidermeistern zu Neukirchen den ihnen vormals von Graf Johann von Ziegenhain verliehenen Zunftbrief und bestimmt, daß jeder, der hinfort der Zunft und Bruderschaft angehören will, dem Landgrafen und ihrem Handwerk je 3 rheinische fl. geben muß. Wer außerhalb ihrer Zunft Kleider näht, soll das dem Handwerk und dem Landgrafen mit je 10 Weißpfennigen büßen. Die Amtleute sollen dem Handwerk zu dieser Buße verhelfen und die Übertreter des Gebots gegebenenfalls pfänden. Der Landgraf behält sich die Änderung des Zunftbriefes jederzeit vor und siegelt mit seinem Sekret.
An sant Cecilien dag a. d. etc. 95.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Ziegenhain, Grafen, Johann II.

Weitere Orte

Neukirchen, Schneider · Ziegenhain, Grafen

Sachbegriffe

Schneider · Handwerker · Zunftbriefe, Bestätigen von · Grafen · Kleidung, Nähen von · Zünfte · Zunftordnungen · Handwerker · Währungen, Rheinische Gulden · Währungen, Weißpfennige · Weißpfennige · Bußen · Amtleute · Gerichtsvollzieher

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6658 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6658> (Stand: 24.04.2024)