Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1489 September 29

Huhn von Ellershausen erhält Schloss Schönstein mit der Densburg

Regest-Nr. 6650

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Hessische Passivschuldverschreibungen.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 212, Bl. 141. Die Kopie ist unvollständig. Sie bricht auf Blatt 141v unten ab, die nachfolgende Seite 142 ist leer. Die Eintragung dieser Urkunde in das Kopiar war bereits nach Nr. 31 auf Bl. 24v begonnen worden, ist aber auch dort fragmentarisch geblieben.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S.883 Nr. 2308; Zimmermann, Zentralverwaltung Oberhessens, S. 358.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß ihm sein Rat und Hofmeister Hermann Hun von Ellershausen 400 fl. der kurfürstlichen Münze am Rhein geliehen und er sich jetzt mit ihm in Beisein seiner Räte dahin geeinigt hat, daß er für die 400 fl. und das jährliche Dienergeld von 50 fl. das Schloß Schönstein mit der Densburg mit allem Zubehör an Rechten, Liegenschaften und Einkünften amtsweise auf Lebenszeit unberechnet erhält. Er kann sie nach seinem Gutdünken nutzen, darf aber Renten und Gefälle des Amtes nicht versetzen oder verkaufen. Er ist verpflichtet, die Untersassen und Eigenleute (armen lude) des Schlosses und Gerichtes nach bestem Vermögen zu schützen und sie bei ihrem alten Herkommen zu erhalten. Das Schloß Schönstein soll er baulich unterhalten. Sollten aber neue Hauptgebäude darauf erforderlich werden, sollen sie auf landgräfliche Kosten erstellt werden, jedoch unter Beanspruchung der im Gericht üblichen Dienste. Solange es seine Gesundheit zuläßt, soll Hermann in allen Geschäften dienen, ausgenommen Kriegsdienste. Wenn er beim Landgrafen weilt und seine Dienste als Hofmeister tut, wird der Landgraf ihm und seinen Knechten und Pferden Kost, Futter und Hofkleidung geben und reisigen Schaden ersetzen. Wenn er nicht als Hofmeister, aber in anderen Geschäften dient, bekommt er (nur) Hofkleidung und reisigen Schadensersatz. Das Schloß soll dem Landgrafen auf eigene Kosten und ohne Hermanns Schaden offenstehen.
Datiert nach der Ausfertigung: Passiv-Schuldverschreibungen von Hune.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Huhn von Ellershausen, Hermann

Weitere Orte

Ellershausen · Schönstein, Burg · Densburg

Sachbegriffe

Räte · Hofmeister · Darlehen · Währungen, kurfürstliche Münze am Rhein · Diener, Besoldung von · Burgen · Schlösser · Liegenschaften · Einkünfte · Nutzungsrechte, amtweise · Renten · Gefälle · Pfandschaften, Verbot von · Herkommen, altes · Eigenleute · Schutz und Schirm · Baukosten · Instandhaltungsverpflichtungen · Kriegsdienste · Gerichte · Dienste · Kriegsdienste · Hofkleidung · Knechte · Pferde · Verpflegung · Futter · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6650 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6650> (Stand: 24.04.2024)