Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Juli 16

Wilhelm III. bestätigt das Wittum der Anna von Katzenelnbogen

Regest-Nr. 6559

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 9, fol. 267 ff., Konzept.
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 120, Bl. 77-82v .
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 853 Nr. 2216; Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, S. 1687, Nr. 6055 Anmmerkung.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, dass Graf Philipp von Katzenelnbogen und Diez seiner Gemahlin Anna von Nassau, Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, das Schloß Burgschwalbach mit Einkünften von 700 fl. als Witwensitz verschrieben hat und dazu 700 fl. jährlich aus dem Zoll zu Boppard. Die Witwe hat dem Landgrafen nunmehr Burgschwalbach mit den 700 fl. Einkünften abgetreten, nicht jedoch die 700 fl. aus dem Zoll zu Boppard und was ihr Graf Philipp sonst noch verschrieben hat. Der Landgraf verpflichtet sich, die 700 fl. Burgschwalbacher Nutzung an Anna jährlich in zwei Raten zu je 350 fl. zu beiden Frankfurter Messen im dortigen Römer zu zahlen, beginnend mit der nächsten Frankfurter Herbstmesse. Zur Sicherheit für die regelmäßige Entrichtung dieser Beträge setzt der Landgraf die Einkünfte seiner Kellerei Darmstadt als Pfand ein und unterrichtet seinen Darmstädter Landschreiber Hans von Zwingenberg, die 350 fl. jährlich zu beiden Terminen zu zahlen. Dieser soll diese Verpflichtung beschwören und sich an ihrer Erfüllung durch nichts hindern lassen, was auch für seine Nachfolger gilt. Wenn es Anna nicht bequem ist, das Geld in Frankfurt zu empfangen, kann ihr es auch in Friedberg oder Wetzlar ausgezahlt werden, wenn der Darmstädter Landschreiber ein oder zwei Monate vorher davon unterrichtet wird. Für die Erfüllung dieses Vertrages vergeiselt der Landgraf sich selbst und seine Nachkommen und setzt als weitere Geiseln seine Räte Graf Philipp von Solms, Herrn zu Münzenberg, Eberhard von Eppstein, Herren zu Königstein und Münzenberg, Johann von Nordeck zur Rabenau und Kaspar von Berlepsch, beide Ritter, Gottfried von Cleen, Amtmann zu Darmstadt, Johann von Reifenberg, Amtmann zu Diez, Friedrich Rode und Philipp Breder von Hohenstein. Sie müssen gegebenenfalls auf Mahnung Annas entweder in Frankfurt, Friedberg oder Wetzlar in einer offenen Herberge ihre Geiselschaft leisten, wozu der Landgraf zwei zum Schild geborene Edele mit je zwei reisigen Knechten und drei reisigen Pferden stellen wird, während von den übrigen Geiseln jeder Graf zwei reisige Knechte und zwei reisige Pferde und die übrigen je einen reisigen Knecht mit einem reisigen Pferd stellen müssen. Dort sollen sie ein Pferd nach dem anderen verleisten, es jedoch jedesmal wieder ersetzen, bis der Herzogin Anna Genüge geschehen ist, wozu auch die volle Unkostenerstattung für sie gehört. Stirbt eine Geisel oder zieht sie außer Landes, muß sie binnen eines Monats ersetzt werden. Kommt eine der Geiseln ihren Verpflichtungen nicht nach, kann sich Anna an deren Landen, Leuten und Gütern schadlos halten, und zwar mit oder ohne Gerichtshilfe, wogegen die Betroffenen nichts unternehmen dürfen. Landgraf und Geiseln beschwören ihre Vepflichtungen, verzichten auf alle Rechtsmittel gegen sie und siegeln.

Wortlaut der Datierung

Uf montag nach der zwelfhern tag a. d. 1492.

Weitere Informationen

Nach Demandt, Regesten der Grafen von Katzenenbogen, betrug der Betrag 900 fl.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Personen

Katzenelnbogen, Grafen, Anna, Frau Philipps I., verw. Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, geb. Gräfin von Nassau · Tuchscherer von Zwingenberg, Hans · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Königstein, Grafen, Eberhard IV. · Nordeck zur Rabenau, Johann von · Berlepsch, Kaspar von · Cleen, Gottfried von · Reifenberg, Johann [I.] von · Rode, Friedrich · Breder von Hohenstein, Philipp

Weitere Orte

Burgschwalbach (Gem. Hahnstätten/Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.) · Darmstadt (Stadt Darmstadt) · Friedberg (Wetteraukreis) · Wetzlar (Lahn-Dill-Kreis) · Diez (Rhein-Lahn-Kreis/Rheinland-Pfalz) · Frankfurt a.M. (Stadt Frankfurt a.M.), Römer

Sachbegriffe

Grafen · Wittume · Witwen, Wiederheirat von · Burgen · Schlösser · Herzöge · Burgen, Einkünfte aus · Messen, Frankfurter · Verschreibungen · Zahltermine · Zölle · Abschlagszahlungen · Flurnamen · Kellereien · Darlehen, Sicherheit für · Bürgen · Einlager · Knechte, reisige · Landschreiber · Pferde · Herbergen, offene · Amtmänner · Ritter · Herren · Edle · Schildgeborene · Pferde, reisige · Gerichtshilfen · Rechtsmittel

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6559 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6559> (Stand: 25.04.2024)