Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 Dezember 11
Wilhelm III. erlaubt den Neubau einer Mühle in Niederohmen
Regest-Nr. 6554
- Überlieferung
-
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 115, Bl. 73v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 851 Nr. 2211. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. ist damit einverstanden, daß Henne Kirschgärtner (Kirsgerter) die Waldschmiede zu Niederohmen unter den Rödern, für die er jährlich 4 1/2 fl. zinst, und die Mahlmühle hinter dem Kirchhof daselbst, für die er jährlich 2 fl. Zins gibt, abbricht und einen neuen Mühlenbau errichtet, der sowohl eine Mahlmühle wie eine Waldschmiede enthält. Diese neue Mühle und die Wiesen zu Kommelsachsen soll er als Erblehen innehaben und nutzen und dafür jährlich 10 fl. - 4 1/2 fl. für die Waldschmiede, 4 fl. für die Mühle und l 1/2 fl. für die Wiesen - dem Rentmeister zu Grünberg zu Michaelis zahlen bei Strafe der Zinsbuße (im Verzugsfalle). Der Landgraf und seine Erben sollen Henne auch nicht am Bergwerk hindern und 60 Klafter weit von der Stelle, wo er gräbt, fernbleiben und kein eigenes Bergwerk anfangen.
Siegel des Ausstellers.
Am dinstage nach Nicolai a. d. 1492. - Nachweise
-
Weitere Personen
-
Weitere Orte
Niederohmen, Waldschmiede unter den Rödern · Niederohmen, Mahlmühle hinter dem Kirchhof · Kommelsachsen, Wiesen · Grünberg, Rentmeister
-
Sachbegriffe
Waldschmieden · Mahlmühlen · Mühlen, Bau von · Zinsen · Zinsbußen · Rentmeister · Wiesen · Erblehen · Zahltermine · Strafen · Erben · Bergwerke
- Textgrundlage
-
Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6554 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6554> (Stand: 19.04.2024)