Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Dezember 11

Wilhelm III. erlaubt den Neubau einer Mühle in Niederohmen

Regest-Nr. 6554

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 115, Bl. 73v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 2, S. 851 Nr. 2211.
Regest
Landgraf Wilhelm III. ist damit einverstanden, daß Henne Kirschgärtner (Kirsgerter) die Waldschmiede zu Niederohmen unter den Rödern, für die er jährlich 4 1/2 fl. zinst, und die Mahlmühle hinter dem Kirchhof daselbst, für die er jährlich 2 fl. Zins gibt, abbricht und einen neuen Mühlenbau errichtet, der sowohl eine Mahlmühle wie eine Waldschmiede enthält. Diese neue Mühle und die Wiesen zu Kommelsachsen soll er als Erblehen innehaben und nutzen und dafür jährlich 10 fl. - 4 1/2 fl. für die Waldschmiede, 4 fl. für die Mühle und l 1/2 fl. für die Wiesen - dem Rentmeister zu Grünberg zu Michaelis zahlen bei Strafe der Zinsbuße (im Verzugsfalle). Der Landgraf und seine Erben sollen Henne auch nicht am Bergwerk hindern und 60 Klafter weit von der Stelle, wo er gräbt, fernbleiben und kein eigenes Bergwerk anfangen.
Siegel des Ausstellers.
Am dinstage nach Nicolai a. d. 1492.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Kirschgärtner, Henne

Weitere Orte

Niederohmen, Waldschmiede unter den Rödern · Niederohmen, Mahlmühle hinter dem Kirchhof · Kommelsachsen, Wiesen · Grünberg, Rentmeister

Sachbegriffe

Waldschmieden · Mahlmühlen · Mühlen, Bau von · Zinsen · Zinsbußen · Rentmeister · Wiesen · Erblehen · Zahltermine · Strafen · Erben · Bergwerke

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6554 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6554> (Stand: 19.04.2024)