Regesten der Landgrafen von Hessen
1492 Mai 7
Wilhelm III. erhöht die Ablösesumme auf das Mannlehen des Johann Schwertzell
Regest-Nr. 6540
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 103, Bl. 66v. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 847 Nr. 2199. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er vormals seinem Amtmann zu Rüsselsheim und Rat Johann Schwertzell das Dorf Willingshausen als Mannlehen verliehen und sich dabei verpflichtet hat, wenn Schwertzell ohne männliche Lehnserben sterben und das Dorf heimfallen sollte, den Erben dafür 481 fl. zu zahlen, wie die Verschreibung darüber besagt. Nun hat Schwertzell 6 fl., die in die dortige Beede gehören, mit 100 fl. eingelöst, die der Landgraf ebenfalls den Erben zurückgeben wird, wenn das Dorf heimfallen sollte.
Siegel des Ausstellers. -
Wortlaut der Datierung
Am montage nach dem fontage Misericordia domini a. d. 1492.
- Nachweise
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Aussteller
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Empfänger
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Siegler
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Weitere Orte
Rüsselsheim (Lkr. Groß-Gerau) · Willingshausen (Schwalm-Eder-Kreis)
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Sachbegriffe
Amtmänner · Mannlehen · Lehenserben, männliche · Dörfer · Verschreibungen · Bede · Verkäufe · Pfandschaften, Erhöhen der Pfandsumme
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6540 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6540> (Stand: 25.04.2024)