Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1492 Mai 7

Wilhelm III. erhöht die Ablösesumme auf das Mannlehen des Johann Schwertzell

Regest-Nr. 6540

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 103, Bl. 66v.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 847 Nr. 2199.
Regest
Landgraf Wilhelm III. bekundet, daß er vormals seinem Amtmann zu Rüsselsheim und Rat Johann Schwertzell das Dorf Willingshausen als Mannlehen verliehen und sich dabei verpflichtet hat, wenn Schwertzell ohne männliche Lehnserben sterben und das Dorf heimfallen sollte, den Erben dafür 481 fl. zu zahlen, wie die Verschreibung darüber besagt. Nun hat Schwertzell 6 fl., die in die dortige Beede gehören, mit 100 fl. eingelöst, die der Landgraf ebenfalls den Erben zurückgeben wird, wenn das Dorf heimfallen sollte.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Am montage nach dem fontage Misericordia domini a. d. 1492.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Empfänger

Schwertzell von Willingshausen, Johann

Siegler

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Rüsselsheim (Lkr. Groß-Gerau) · Willingshausen (Schwalm-Eder-Kreis)

Sachbegriffe

Amtmänner · Mannlehen · Lehenserben, männliche · Dörfer · Verschreibungen · Bede · Verkäufe · Pfandschaften, Erhöhen der Pfandsumme

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6540 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6540> (Stand: 25.04.2024)