Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

(um 1490)

Die Männer des Gerichts Oberohmen werden von Diensten und Lagerpflichten befreit

Regest-Nr. 6496

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 58, Bl. 37.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 831 Nr. 2155.
Regest
Landgraf Wilhelm III. befreit die Männer des Gerichts Oberohmen für acht Jahre von allen Diensten und Lagerpflichten insbesondere bezüglich der Jäger und ihrer Hunde; sie bleiben jedoch verpflichtet, Heerzugsfolge und Landsteuer zu leisten. In diese Befreiung ist auf Bitten der Männer des genannten Gerichts auch eingeschlossen, daß sie die im Gericht Oberohmen gelegenen Wüstungen Umberode und Salbach nach ihrer Notdurft gebrauchen können, wie es Herkommen ist. Dafür sollen sie jährlich zu Martini dem Rentmeister zu Grünberg 65 rheinische fl. zahlen.
Siegel des Ausstellers.
...
Datiert nach der Stellung im Kopiar.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Oberohmen, Gerichte · Umberode, Wüstung · Salbach, Wüstung · Grünberg, Rentmeister

Sachbegriffe

Abgaben, Befreiung von · Gerichte · Lagerpflichten · Dienste, Befreien von · Jäger · Hunde · Heerfolgen · Landsteuer · Abgaben, Ablösung in Geld · Dienste, Freikauf von · Wüstungen · Herkommen, altes · Rentmeister · Währungen, Rheinische Gulden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6496 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6496> (Stand: 29.03.2024)