Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1491 Juli 6

Einolf darf in Simtshausen eine neue Mühle bauen

Regest-Nr. 6474

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 36, Bl. 27.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2133.
Regest
Landgraf Wilhelm III. gestattet Einolf und seiner Frau llude, wohnhaft zu Simtshausen (Symeshusen), auf einer der Gemeinde gehörigen Mühlenstatt eine neue Mühle zu erbauen, jedoch unbeschadet und mit Willen derjenigen, die Rechte an dieser Hofstatt zu haben meinen. Wenn die Mühle gebaut ist, sollen die Eheleute sie als Erblehen besitzen und dafür einen jährlichen Zins, der nach dem Ertrag der Mühle gemäß der Erkenntnis der dahin und dazu beorderten landgräflichen Räte und anderer festgesetzt werden soll, an den Rentmeister zu Wetter zahlen, jährlich zu Martini bei Zinsbuße fällig. Solange dies so geschieht und sie die Mühle in Bau und Besserung halten, wird sie der Landgraf der Mühle nicht entsetzen.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Ulrichs tag a. d. 1491.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Einolf, aus Simtshausen · Illude, Frau des Einolf

Weitere Orte

Simtshausen · Simtshausen, Mühlenstatt · Wetter, Rentmeister

Sachbegriffe

Mühlenstätten · Mühlen, Bau von · Lehen · Rechte · Erblehen · Räte, landgräfliche · Abgaben, Festsetzung von · Rentmeister · Zinsbußen · Zahltermine · Hofstätten · Instandhaltungsverpflichtungen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6474 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6474> (Stand: 25.04.2024)