Regesten der Landgrafen von Hessen
1491 Juli 6
Einolf darf in Simtshausen eine neue Mühle bauen
Regest-Nr. 6474
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 17, Nr. 36, Bl. 27. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 825 Nr. 2133. - Regest
- Landgraf Wilhelm III. gestattet Einolf und seiner Frau llude, wohnhaft zu Simtshausen (Symeshusen), auf einer der Gemeinde gehörigen Mühlenstatt eine neue Mühle zu erbauen, jedoch unbeschadet und mit Willen derjenigen, die Rechte an dieser Hofstatt zu haben meinen. Wenn die Mühle gebaut ist, sollen die Eheleute sie als Erblehen besitzen und dafür einen jährlichen Zins, der nach dem Ertrag der Mühle gemäß der Erkenntnis der dahin und dazu beorderten landgräflichen Räte und anderer festgesetzt werden soll, an den Rentmeister zu Wetter zahlen, jährlich zu Martini bei Zinsbuße fällig. Solange dies so geschieht und sie die Mühle in Bau und Besserung halten, wird sie der Landgraf der Mühle nicht entsetzen.
Siegel des Ausstellers.
Am mitwochen nach sant Ulrichs tag a. d. 1491. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Einolf, aus Simtshausen · Illude, Frau des Einolf
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Weitere Orte
Simtshausen · Simtshausen, Mühlenstatt · Wetter, Rentmeister
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Sachbegriffe
Mühlenstätten · Mühlen, Bau von · Lehen · Rechte · Erblehen · Räte, landgräfliche · Abgaben, Festsetzung von · Rentmeister · Zinsbußen · Zahltermine · Hofstätten · Instandhaltungsverpflichtungen
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6474 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6474> (Stand: 25.04.2024)