Regesten der Landgrafen von Hessen
1499 Juli 28
Werner Wildenhirt kauft eine Rente in Gießen
Regest-Nr. 6425
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 193, Bl. 115. Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 740 Nr. 1977. - Regest
- Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gießen bekunden, daß sie mit Zustimmung Landgraf Wilhelms [III.] dem Fritzlarer Bürger Werner Wildenhirt und seiner Frau Else aus ihrem Geschoß und allen städtischen Renten und Gefällen eine jährlich Februar 22 fällige Rente von 25 fl. für 500 fl. verkauft haben. Sie haben das Geld erhalten, quittieren darüber und bekunden, es zum Nutzen der Stadt verwendet zu haben. Von der Gülte sind am nächstkünftigen Februar 22 jedoch erst nur 13 fl. zu zahlen, vom darauf folgenden Februar 22 an aber die ganze Gülte von 25 fl. Die Gülte ist rückkäuflich, der Rückkauf muß in Fritzlar erfolgen, wobei auch alle Rückstände und Unkosten mitzubegleichen sind.
Siegel der Stadt und Landgraf Wilhelms, der seine Zustimmung zu diesem Verkauf gibt.
Am tage Panthaleonis marterer a. d. 1499.
Anschließend die Bemerkung, daß denen von Gießen ein Schadlosbrief in der üblichen Form gegeben worden ist. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildenhirt, Werner · Wildenhirt, Elsa, Frau des Werner
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Weitere Orte
Fritzlar, Bürger · Fritzlar · Gießen, Bürgermeister · Gießen, Rente
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Sachbegriffe
Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Bürger · Geschosse · Renten · Gefälle · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Finanzen, landgräfliche · Schadlosbriefe
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.2
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 6425 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6425> (Stand: 24.04.2024)