Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 Juli 28

Werner Wildenhirt kauft eine Rente in Gießen

Regest-Nr. 6425

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 193, Bl. 115.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 740 Nr. 1977.
Regest
Bürgermeister, Rat und ganze Gemeinde der Stadt Gießen bekunden, daß sie mit Zustimmung Landgraf Wilhelms [III.] dem Fritzlarer Bürger Werner Wildenhirt und seiner Frau Else aus ihrem Geschoß und allen städtischen Renten und Gefällen eine jährlich Februar 22 fällige Rente von 25 fl. für 500 fl. verkauft haben. Sie haben das Geld erhalten, quittieren darüber und bekunden, es zum Nutzen der Stadt verwendet zu haben. Von der Gülte sind am nächstkünftigen Februar 22 jedoch erst nur 13 fl. zu zahlen, vom darauf folgenden Februar 22 an aber die ganze Gülte von 25 fl. Die Gülte ist rückkäuflich, der Rückkauf muß in Fritzlar erfolgen, wobei auch alle Rückstände und Unkosten mitzubegleichen sind.
Siegel der Stadt und Landgraf Wilhelms, der seine Zustimmung zu diesem Verkauf gibt.
Am tage Panthaleonis marterer a. d. 1499.
Anschließend die Bemerkung, daß denen von Gießen ein Schadlosbrief in der üblichen Form gegeben worden ist.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Wildenhirt, Werner · Wildenhirt, Elsa, Frau des Werner

Weitere Orte

Fritzlar, Bürger · Fritzlar · Gießen, Bürgermeister · Gießen, Rente

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Bürger · Geschosse · Renten · Gefälle · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Finanzen, landgräfliche · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6425 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6425> (Stand: 24.04.2024)