Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 Juni 1

Ort Schneider erhält die Mühle unterhalb Hohensteins

Regest-Nr. 6419

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 187, Bl. 112.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 738 Nr. 1971.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] verleiht Ort Schneider die Mühle unterhalb Hohenstein auf 12 Jahre, die am kommenden Juni 24 beginnen. Er muß die Mühle in dieser Zeit unterhalten und, weil er es nicht selber kann, täglich einen Müller darauf halten, der die Mühle versehen und versorgen muß. Die reichen wie die armen Mahlgäste sollen gleich behandelt werden und nicht mehr als den üblichen Molter zahlen. Er darf auch keine fremde Gesellschaft in die Mühle aufnehmen. Jährlich muß er 60 Malter Mainzer Maßes harten Korns zu Pacht an den Hohensteiner Kellner in vierteljährlichen Lieferungen entrichten. Dazu muß er jährlich zu Gründonnerstag ein fettes Schwein, das 3 fl. wert ist, auf das Schloß Hohenstein liefern. Der Landgraf verpflichtet sich, die Mühle hinsichtlich der Haupt- und Grundbauten in Ordnung zu halten. Wenn aber der Inhaber Schäden an diesen Bauten verursacht, dann muß Ort Schneider das wiederherstellen lassen, desgleichen wenn an der Mühle etwas zu flicken oder wiederherzustellen ist. Schneider verpflichtet sich in dieser Weise und setzt dafür den Amtleuten zu Hohenstein hinreichende Bürgen. Solange er Müller ist, darf er die Wiese bei der Walkmühle und den Garten dabei gebrauchen, sich auch 1 Fuder puesch und 1 Fuder Haferstroh geben lassen.
Sekret des Ausstellers.
Marburg sampstags nach corporis Christi a. d. 1499.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Schneider, Ort

Weitere Orte

Hohenstein, Mühle · Mainz, Maße · Hohenstein, Kellner · Hohenstein, Burg

Sachbegriffe

Mühlen · Müller · Lehen · Mahlgäste · Müller, Entlohnung des · Abgaben · Schweine, Wert von · Maße, Mainzer · Kellner · Burgen · Schlösser · Instandhaltungsverpflichtungen · Lehen, zeitlich begrenzte · Wiesen · Walkmühlen · Gärten

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6419 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6419> (Stand: 24.04.2024)