Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1499 Februar 22

Ludwig von Hutten kauft einen Teil Schildecks und Brückenaus

Regest-Nr. 6400

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 168, Bl. 103.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 731 Nr. 1952.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] verkauft Ritter Ludwig von Hutten seinen Teil am Schloß Schildeck und seinen Teil an der Stadt Brückenau mit dem Viertel des Gerichtes und der Dörfer, die dazu gehören, für 500 fl. Der Landgraf behält sich die Öffnung der Stadt Brückenau vor. Geht die Stadt während einer solchen Öffnung an den Gegner verloren und kann sie binnen eines Vierteljahres nicht wiedergenommen werden, wird der Landgraf das Kaufgeld zu Steinau an der Straße oder in Gelnhausen zurückgeben. Der Landgraf behält sich die Wiedereinlösung vor, die alljährlich mit vierteljährlicher Kündigung Februar 22 erfolgen kann, alles wiederum vorbehaltlich des Einlösungsrechtes des Stiftes Fulda.
Siegel des Ausstellers.
Uff fritag cathedra Petri a. d. 1499.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Hutten, Ludwig [II.] von

Weitere Orte

Schildeck, Burg · Brückenau · Gelnhausen · Steinau an der Straße · Fulda, Stift

Sachbegriffe

Verkäufe · Ritter · Burgen · Schlösser · Städte · Gerichte · Dörfer · Öffnungsverträge · Kaufpreise, Erstatten von · Wiedereinlösungsrechte · Wiederkaufsrechte · Kündigungsfristen · Stifte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6400 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6400> (Stand: 18.04.2024)