Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 Dezember 28

Wilhelm III. nimmt den Juden Moische und seine Familie in seinen Schutz

Regest-Nr. 6393

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 161, Bl. 97.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 728 Nr. 1945; Löwenstein, Juden, S. 153 Nr. 582.
Regest
[Marburg]. - Landgraf Wilhelm [III.] nimmt den Juden Moische von Vallendar, seine Mutter, sein Weib, seine Kinder und sein Gesinde für die nächsten 6 Jahre in Schirm und Geleitschutz und gestattet ihm, in dieser Zeit in der Stadt Rhens zu wohnen und dort nach jüdischer Gewohnheit redlich und aufrichtig zu leben. Er darf jedoch nicht auf kirchliche Geräte und Gewänder, auch nicht auf blutige und nasse Gewänder leihen und auch nicht den hessischen Untertanen auf Wucher leihen, da er sich sonst straffällig macht. Hierfür zahlt der gen. Moische jährlich zu Weihnachten 24 fl. an den Kellner zu Braubach.
Sekret des Ausstellers.
Marburg am tage Innocentum a. etc. 99.
Wie sich aus der Stellung der Urkunde im Kopiar ergibt, ist sie nach Mainzer Stil datiert.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Vallender, Moische von, Jude

Weitere Orte

Rhens · Braubach, Kellner

Sachbegriffe

Juden · Schutzjuden · Schutz und Schirm · Schutzgelder · Familien · Gesinde · Mütter · Ehefrauen · Kinder · Religionsfreiheiten · Geräte, kirchliche · Gewänder, kirchliche · Hehlerei, Verbot der · Gewänder, nasse · Gewänder, blutige · Wucher, Verbot des · Zahltermine · Kellner

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6393 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6393> (Stand: 24.04.2024)