Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 Januar 2

Wilhelm III. befreit Johann Krengel für 8 Pfund von der Bedepflicht

Regest-Nr. 6348

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 110, Bl. 76.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 713 Nr. 1894.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß Johann Krengel, Sohn des +Emmerich, seine Güter zu Rommershausen, die er von den Schenken zu Schweinsberg erblich gekauft, ihm aufgetragen hat und ihm auch die 8 Pfund Geld, die er jährlich zu Rosenthal vom Mainzer Stift erhält und jetzt vom Landgrafen zu Lehen trägt, laut Verschreibung zugestellt hat. Auf Grund dessen befreit er ihn und die genannten Güter von Dienst und Beede, zu denen sie ihm bisher verpflichtet waren, was nach ihm auch seinen leiblichen Lehnserben oder, wenn er solche nicht hat, seinen Töchtern zugute kommen soll. Wenn sie die Güter nicht mehr selbst innehaben, so sollen ihnen die 8 Pfund wieder zufallen, aber auch die Dienst- und Beedebefreiung entfallen.
Sekret des Ausstellers.
Am dinstage nach dem heiligen nuwen jars tag a. etc. 98.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Krengel, Johann [II.] · Krengel, Emmerich [II.] · Schenk zu Schweinsberg, die

Weitere Orte

Rommershausen · Rosenthal · Mainz, Stift

Sachbegriffe

Söhne · Töchter · Verwandte · Lehen, weibliche · Lehen, erbliche · Erblehen · Güter · Verkäufe · Stifte · Verschreibungen · Dienste, Befreien von · Bede · Lehenserben, weibliche

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6348 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6348> (Stand: 20.04.2024)