Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1497 Juli 18

Marburg, Gießen und Grünberg werden Bürgen für ein Darlehen

Regest-Nr. 6311

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 15, Nr. 81, Bl. 57-61.
Regesten: Demandt, Regesten 2, S. 703 Nr. 1865.
Regest
Landgraf Wilhelm [III.] bekundet, daß er Konrad von Eschwege und seiner Frau Anna 600 fl. schuldet, wofür er ihnen jährlich von je 100 fl. 6 fl. Jahresgülte zahlen wird, die ihnen jährlich zu Martini aus den Städten Marburg, Gießen und Grünberg entrichtet werden sollen. Wird der Betrag nicht fristgerecht gezahlt und erleiden die Gläubiger Schaden, dann können sie dessen Ersatz von den Städten Marburg, Gießen und Grünberg einmahnen, worauf diese als Selbstschuldner und Bürgen in einem öffentlichen Wirtshause zu Friedberg, Lindheim oder Fulda so lange ein Einlager leisten müssen, bis die Schulden beglichen sind. Die Rückzahlung ist mit vierteljährlicher Kündigung Februar 22 in Hersfeld oder Fulda möglich. Der Landgraf verspricht, die genannten Städte wegen der Übernahme der Bürgschaft und aller ihnen daraus gegebenenfalls erwachsenden Nachteile schadlos zu halten und siegelt zusammen mit den genannten Städten.
Dinstag nach Allexii a. etc. 97.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm III. · Eschwege, Kurt von · Eschwege, Anna von, Frau des Kurt

Weitere Orte

Marburg · Gießen · Grünberg · Friedberg · Lindheim · Fulda · Hersfeld

Sachbegriffe

Darlehen · Schulden · Gülten, jährliche · Jahresgülten · Zahltermine · Städte · Selbstschuldner · Bürgen · Einlager · Gläubiger · Wirtshäuser, öffentliche · Kündigungsfristen · Schadlosbriefe

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6311 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6311> (Stand: 29.03.2024)