Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1503 Juni 22

Aufzeichnung allen Hafers in Witzenhausen

Regest-Nr. 6188

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 114/44 (Provenienz: Witzenhausen, Schultheiß). Mit Unterschrift, Außenadresse und Verschlusssiegel. Wasserzeichen: Ochsenkopf mit Aeskulapstab.
Regesten: Demandt, Schriftgut 3, S. 511 Nr. 3068.
Regest
Konrad von Wallenstein, Statthalter im Niederfürstentum Hessen, befiehlt dem Witzenhäuser Schultheißen im Namen des Landgrafen [Wilhelm II.], unverzüglich alle Böden der geistlichen und weltlichen Einwohner seines Amtes, der Prälaten, Klöster, Bürger und Bauern zu besichtigen, den dort lagernden Hafer aufzuzeichnen und allen zu befehlen, diesen Hafer an niemand anders als an den Landgrafen zu veräußern, der ihn bezahlen wird. Das Verzeichnis soll er in die Kasseler Kanzlei schicken.
Donerstags nach Albani 1503.
Nachweise

Weitere Personen

Wallenstein, Konrad [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Niederhessen · Witzenhausen, Schultheiß · Witzenhausen, Haferanbau · Kassel, Kanzlei

Sachbegriffe

Statthalter · Schultheiße · Befehle, landgräfliche · Lebensmittel, Versorgung mit · Hafer · Böden · Hafer, Lagern von · Verkäufe · Einwohner, geistliche · Einwohner, weltliche · Bürger · Klöster · Bauern · Kanzleien

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 3

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 6188 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/6188> (Stand: 24.04.2024)