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Änderung des hessischen Landtagswahlgesetzes sorgt für neue Wahlkreiszuschnitte, 4. Februar 1970

Mit dem an diesem Tag beschlossenen Gesetz erhöht sich die Zahl der Landtagsabgeordneten ab der kommenden Landtagswahl von 96 auf 110. Einhergehend damit wird auch die Anzahl der Wahlkreise von 48 auf 55 erhöht, sodass weiterhin die Hälfte der Abgeordneten über Direktmandate in den Landtag einzieht. Mit Blick auf die bevorstehenden Gebietsreformen ermächtigt das Gesetz außerdem in Zukunft den Innenminister die Wahlkreisbeschreibungen an die gewandelten Gliederungen der Städte und Gemeinden anzupassen.

Notwendig geworden war eine Neuordnung der seit 1950 bestehenden Wahlkreise, weil es in den vergangenen 20 Jahren in einigen Gebieten stärkere Bevölkerungszuwächse gegeben hatte als in anderen. So gab es bei der der Landtagswahl 1966 im größten Wahlkreis 41/Offenbach-Land-West und Groß-Gerau-Ost 118.000 Wahlberechtigte, während der Wahlkreis 46/Erbach mit 47.000 weniger als halb so viele Wahlberechtigte aufwies. Da jeder Wahlkreis einen ungefähr gleich großen Anteil der Bevölkerung repräsentieren sollte, zeigte sich die Notwendigkeit einer Neugliederung.

Der Neuzuschnitt der Wahlkreise betrifft dementsprechend hauptsächlich die Ballungsgebiete, so erhält die Stadt Frankfurt nun acht statt bisher sechs Wahlkreise, der Landkreis Groß-Gerau und die Stadt Darmstadt werden in zwei Wahlkreise aufgeteilt und Stadt- und Landkreis Gießen werden zu zwei unterschiedlichen Wahlkreisen. Außerdem wird einer neuer Wahlkreis mit der Stadt Hanau und einigen Gemeinden des Landkreises Hanau gebildet.

Kritik an der von der regierenden SPD-Fraktion durchgesetzten Neueinteilung gibt es vor allem aus den eigenen Reihen, so sieht sich der nordhessische Bezirksverband durch die höhere Zahl an südhessischen Wahlkreisen benachteiligt. Der amtierende hessische Wirtschaftsminister Rudi Arndt (1927–2004; SPD) hält dagegen die Erhöhung der Abgeordnetenzahl (und damit auch der Wahlkreise) für unnötig.
(TK)

Belege
Empfohlene Zitierweise
„Änderung des hessischen Landtagswahlgesetzes sorgt für neue Wahlkreiszuschnitte, 4. Februar 1970“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/5374> (Stand: 4.2.2022)
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