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Titelblatt der Hessischen Verfassung vom 12. Dezember 1919

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Karte des Volksstaats Hessen 1919

Verkündung der Verfassung des Volksstaats Hessen, 12. Dezember 1919

Die endgültige Verfassung des Volksstaats Hessen, die am 9. Dezember von der Volkskammer mit der großen Mehrheit der Stimmen gegen die beiden Rechtsparteien angenommen worden ist, wird verkündet. In dem Rechtsdokument spiegelt sich der Einfluss des Staatsrechtlers Hans Gmelin (1878–1941). Der seit 1913 in Gießen als Hochschullehrer und Ordinarius des öffentlichen Rechts tätige Gmelin hatte sich in der Vergangenheit wiederholt mit Fragen des hessischen Landesstaats- und Verwaltungsrechts befasst, im Jahrbuch des öffentlichen Rechts kontinuierlich über Hessen berichtet und mehrere Doktorarbeiten zum hessischen Landesrecht angeregt. Seine wissenschaftliche Arbeit übte wichtigen Einfluss auf die Verfassungsberatungen der aus SPD, Deutscher Demokratischer Partei (DDP) und Zentrum gebildeten ersten Regierungskoalition des Volksstaats aus und sorgte dafür, dass plebiszitäre Elemente (direktes Mitbestimmungsrecht der Bürgerinnen und Bürger, zum Beispiel durch Volksabstimmungen) verankert wurden. So enthält die Verfassung nicht nur ein eindeutiges Bekenntnis zum Prinzip der Volkssouveränität und führt erstmals in der hessischen Geschichte das allgemeine, gleiche Wahlrecht auch für Frauen ein, sondern gewährt auch die Möglichkeit zur Durchführung von Volksbegehren und Volksabstimmungen.1
(OV/KU)


  1. Frank-Lothar Kroll, Geschichte Hessens (Beck'sche Reihe; 2607: C.-H.-Beck-Wissen), München 2006 , S. 75.
Belege
Weiterführende Informationen
Empfohlene Zitierweise
„Verkündung der Verfassung des Volksstaats Hessen, 12. Dezember 1919“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/516> (Stand: 12.12.2022)
Ereignisse im November 1919 | Dezember 1919 | Januar 1920
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