Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1506 April 28

Hermann von Reckerode wird Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen

Regest-Nr. 5136

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 262, Bl. 255.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 634/635 Nr. 1664.
Regest
[Kassel]. - Hermann von Reckerode bekundet, daß ihn Landgraf Wilhelm [II.] zum Oberamtmann der Niedergrafschaft Katzenelnbogen laut der inserierten Bestallungsurkunde angenommen hat. Er soll das Amt nach bestem Vermögen versehen, 5 gerüstete Pferde halten und damit dem Landgrafen zu Diensten stehen, keine Neuerungen ohne besonderen Befehl einführen, auch von niemandem ein Geschenk oder eine Verehrung annehmen und jedem Untertanen zu seinem Rechte verhelfen. Von der landesherrlichen Obrigkeit, Herrschaft, Nutzung, Einkommen und Wildbann soll er nichts verkommen lassen noch veräußern. Reckerode beschwört diese Verpflichtungen und erhält vom Landgrafen als Amtsgift auf seine Person 50 fl. Dienstgeld, 1 Fuder Wein, 6 fl. für Fleisch, den Gulden für 24 alb. gerechnet, 8 Malter Korn und zweimal jährlich Hofkleidung. Für jedes gerüstete Pferd bekommt er 40 Mainzer Malter Hafer und für die 3 reisigen Knechte und den Knaben, die er selbst mit Kleidung, Harnisch und Rüstung versorgen muß, für jede Person 4 Ohm Wein, 6 fl. als Fleischgeld und 8 Malter Korn. Für den Burggrafen bekommt er 1 Fudder Wein, 6 fl. 24 alb. für Fleisch und 8 Malter Korn. Was er darüber hinaus an Wächtern, Turmhütern und anderen Knechten benötigt, die der Landgraf unterhalten muß, so soll er für jede Person 4 Ohm Wein, 6 fl. Fleischgeld und 8 Malter Korn erhalten. Darüber hinaus bekommt er für seine allgemeine Haushaltung 14 Gänse, 100 Fastnachtshühner, 100 Michaelshähne und 12 Hammel, wie sie der vorige Oberamtmann Kurt von Mansbach, Ritter, auch erhalten hat. Für jedes reisige Pferd steht ihm 1 fl. Hufbeschlaggeld zu. Für seinen reisigen Schaden erhält er Ersatz wie andere Amtleute. Er soll auf das Schloß Hohenstein ziehen und dort während seiner Amtszeit anwesend sein. Folgende Personen soll er selbst in Kost halten: einen Burggrafen, einen Priester, einen Kellner, einen Bäcker, der auch Unterkellner sein soll, einen Koch, einen Pförtner und zwei Turmhüter. Von diesen wird der Landgraf den Burggrafen, den Kellner, den Bäcker, den Pförtner und die Turmhüter besolden, den Koch muß der Oberamtmann bezahlen. Der Landgraf wird Reckerode auch angemessenen Hausrat zuordnen, den er aber nach seinem Abzug wieder übergeben muß. Für jeden Knecht, der in der landgräflichen Kost steht, erhält Reckerode Bettgewand; wenn es zerschlissen ist, wird ihm der Kellner gegen Rückgabe des alten ein neues geben. Mit dem Rauhfutter für Reckerodes eigene reisige Pferde und für 5 bis 6 Kühe soll es so gehalten werden wie bei Ritter Kurt von Mansbach. Hermann soll zu Pfingsten 1507 seinen Dienst antreten.
Sekret des Ausstellers.
Kassel uff dienstag nach dem sontag Misericordia domini 1506.
Reckerode gelobt, alle diese Punkte zu halten, und beschwört sie. Er siegelt im Jahr und am Tag wie oben.
Nachweise

Weitere Personen

Reckerode, Hermann [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Mansbach, Konrad von

Weitere Orte

Kassel · Katzenelnbogen, Niedergrafschaft · Mainz, Maße · Hohenstein, Burg

Sachbegriffe

Oberamtmänner · Ämter · Niedergrafschaften · Pferde, reisige · Dienste, landgräfliche · Befehle · Neuerungen · Bestechung · Obrigkeiten, landesherrliche · Nutzungsrechte, landesherrliche · Einkünfte, landesherrliche · Wildbänne · Sold · Dienstgelder · Wein · Fleisch · Währungsrelationen · Maße, Mainzer · Korn · Hofkleidung · Hafer · Knechte, reisige · Knaben, reisige · Harnische · Rüstungen · Fleischgelder · Korn · Wächter · Burggrafen · Turmhüter · Knechte · Gänse · Fastnachtshühner · Abgaben, Geflügel · Hühner, Fastnachts- · Michaelishähne · Hühner, Michaels- · Hämmel · Ritter · Amtmänner, Abfolge von · Hufbeschlaggelder · Schäden, reisige · Schadensersatzleistungen · Burgen · Schlösser · Residenzpflicht · Priester · Kellner · Bäcker · Unterkellner · Köche · Pförtner · Hausrat · Bettgewand · Betten, Bezüge für · Bettgewand, Ersatz für · Rauhfutter · Kühe · Futter · Dienstjahre, Dauer · Burgen, Personal

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5136 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5136> (Stand: 24.04.2024)