Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1506 Juli 14

Burkhard von Kramm erhält 50 fl. Dienstgeld

Regest-Nr. 5084

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 239, Bl. 226.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 627 Nr. 1641.
Regest
[Kassel]. - Burkhard von Kramm bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm laut inserierter Urkunde 50 fl. Dienstgeld auf Lebenszeit, die jährlich zu Michaelis aus der landgräflichen Kammer fällig sind, verschrieben hat. Dafür soll er des Landgrafen Diener und als solcher verpflichtet sein. Nach seinem Tode sollen seinen Erben jedoch nur noch 30 fl. als Manngeld aus der Kammer zustehen. Diese sind mit 600 fl. ablösbar, die dann entsprechend wieder belegt werden müssen.
Siegel des Landgrafen.
Kassel uff dinstag nach sant Margrethen tag 1506.
Der Aussteller beschwört diese Verpflichtungen und siegelt.
Tag und Datum wie oben.
Nachweise

Weitere Personen

Cramm, Burkhard von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Kassel

Sachbegriffe

Urkunden, inserierte · Dienstgelder · Kammern, landgräfliche · Zahltermine · Erben · Verschreibungen, lebenslängliche · Manngelder · Pfänder, Auslösen von · Eide

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5084 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5084> (Stand: 17.04.2024)