Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1506 August 4

Konrad von Mansbach erhält ein Manngeld von 40 fl.

Regest-Nr. 5074

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 230, Bl. 214v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 623 Nr. 1632.
Regest
Ritter Konrad von Mansbach bekundet, daß ihn Landgraf Wilhelm II. mit einem Manngeld von 40 fl. belehnt hat gemäß der inserierten Urkunde von 1506 August 4 (am dinstagk nach sandt Peters tage in banden). Darin erklärt Landgraf Wilhelm, daß er seinem Vachaer Amtmann und Rat, Ritter Konrad von Mansbach, damit er seine Ritterschaft desto stattlicher gestalten kann und für die dem Landgrafen erwiesenen Dienste Güter im Werte von 1000 fl. versprochen hat. Es hat nun Ludwig von Boyneburg, Statthalter an der Lahn und Rat, 31 fl. Manngeld gehabt, die dieser von seinem Schwiegervater, dem Rat und Amtmann zu Sontra, Rabe von Herda erhalten hat. Rabe besaß sie als Lehen, das ihm in den Sooden bei Allendorf jährlich zu Martini aus den dortigen landgräflichen Gefällen zustand; er hat sie dann seinem Schwiegersohn Ludwig bei der Eheberedung mit seiner Tochter Mechthild als Ehegift mitgegeben. An die Stelle dieser 31 fl. Manngeld sind dann die durch den Tod des alten Bernicke dem Landgrafen als erledigte Lehen heimgefallenen Lehngüter zu und um Sontra getreten. Der Landgraf gibt nun Mansbach zu den 31 fl. noch 9 fl. hinzu, die jedoch nicht nur an seine männlichen Erben, sondern auch bei etwaigem Fehlen von solchen an seine Tochter Margarethe fallen sollen und von den Salzgreben oder Pfännern in den Sooden jährlich zu Lätare zu bezahlen sind. Der Landgraf kann diese Gülte mit 1000 fl. in Gold oder mit einem Lehngut vom gleichen Werte innerhalb des Fürstentums Hessen wieder ablösen. Wenn Konrad von Mansbach und seine vorgenannten Erben ohne weitere Erben verstorben sind, dann sollen die Söhne von Konrads verstorbenem Bruder Hans von Mansbach das Lehen erhalten.
Siegel des Ausstellers.
Datum wie oben.
Nachweise

Weitere Personen

Mansbach, Konrad von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Boyneburg, Ludwig von · Herda, Rabe von · Boyneburg, Mechthild von, Frau Ludwigs, geb. von Herda · Bernicke · Mansbach, Margarethe von, Tochter Konrads · Mansbach, Hans von

Weitere Orte

Vacha, Amtmänner · Lahn, Statthalter · Sontra, Amtmänner · Allendorf (Gem. Bad Sooden-Allendorf), Sooden · Sontra, Lehngüter

Sachbegriffe

Ritter · Manngelder · Lehen · Amtmänner · Urkunden, inserierte · Räte · Ritterschaft, Ausgestaltung einer · Dienste · Güter · Statthalter · Schwiegerväter · Sooden · Salzsieder · Gefälle, landgräfliche · Eheverträge · Eheabsprachen · Mitgift · Töchter · Lehen, erbliche · Erben, männliche · Frauenlehen · Lehensgüter · Salzgreben · Pfänner · Zahltermine · Gülten, Ablösen von · Söhne · Erben, verstorbene · Brüder · Verwandte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 5074 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/5074> (Stand: 28.03.2024)