Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1502 März 11

Wilhelm II. bestätigt eine Verschreibung für Gottfried von Treisbach

Regest-Nr. 4988

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 118, Bl. 110v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 588 Nr. 1520.
Regest
Landgraf Wilhelm II. bekundet, daß er seinem Rat Gottfried von Treisbach und seiner Frau für 1000 fl., die sie ihm gegeben haben, 25 Malter Korn, 25 Malter Hafer und 30 fl. auf Gottfrieds Lebenszeit verschrieben hat; Nach seinem Tode soll seine Hausfrau jährlich 50 fl. erhalten. Nach ihrer beider Tod haben ihre Erben keine Ansprüche mehr wegen dieser 1000 fl. Wenn der Landgraf aber Gottfried das Amt Rauschenberg übertragen wird, sobald es der Hofmeister Ritter Konrad von Mansbach aufgegeben hat, dann soll er es für die obengenannte Frucht- und Geldrente innehaben, wie andere Amtmänner vor ihm, mitsamt der Amtsgift von 20 Malter Korn, 26 Malter Hafer, 6 Kühen, 9 Mastschweinen, die er auf die landgräflichen Mühlen legen soll, 10 Hammeln, 40 Michaelshähnen, 40 Fastnachtshühnern, 12 Malter Gerste, 12 Malter Hopfen, 1/2 Malter Salz, dem Fischereirecht in der Wohra, 13 Fuder Heu, 8 fl. für Fastenspeise, 2 fl. für Beschlag, 10 Gänsen, 1 Malter Erbsen, Stroh und Spreu für 8 Kühe und mit dem Heu für die Esel und dem Grummet, das er auf seine Kosten einbringen lassen muß, dazu die Hofkleidung auf seine Person. Er soll das Amt im Schloß nach bestem Vermögen versehen und auf landgräfliche Kosten 2 Wächter und einen Pförtner auf dem Schlosse halten. Dafür bekommt er jährlich 3 Malter Korn und 1 Malter Weizen. Will Gottfried vor der Amtsübernahme von Marburg wegziehen, soll ihm der Landgraf ein Haus in Rosenthal oder Battenberg geben und ihm dortselbst die obengenannte Frucht- und Geldrente hinliefern, bis er das Amt Rauschenberg übernommen hat. Stirbt er vor seiner Frau, soll diese im Besitz dieser Verschreibung bleiben oder aber die 1000 fl. zurückerhalten.
Siegel des Ausstellers.

Wortlaut der Datierung

Uff freitag nach dem sontag Letare 1502.

Nachweise

Aussteller

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Empfänger

Treisbach, Gottfried von

Weitere Personen

Mansbach, Konrad von

Weitere Orte

Rauschenberg, Amt · Rosenthal · Battenberg/Eder · Marburg

Sachbegriffe

Räte · Verschreibungen · Korn · Hafer · Gülten, lebenslängliche · Erben · Ämter · Ämter, Übertragung von · Hofmeister · Ritter · Fruchtrenten · Geldrenten · Renten · Amtmänner · Amtsrenten · Kühe · Schweinemast · Mastschweine · Fastnachtshühner · Gerste · Hopfen · Salz · Gänse · Mühlen, landgräfliche · Erbsen · Stroh · Bestreu · Fischereirechte · Fastenspeisen · Hämmel · Michaelishähne · Abgaben · Kühe · Esel · Grummet · Hofkleidung · Schlösser · Burgen · Wächter · Pförtner · Ämter, Übernahme von

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4988 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4988> (Stand: 25.04.2024)