Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1503 Februar 22

Gottschalk von Buchenau kauft eine Rente in Schmalkalden

Regest-Nr. 4985

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 13, Nr. 115, Bl. 109v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 587 Nr. 1517.
Regest
Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt Schmalkalden bekunden, daß sie auf Befehl Landgraf Wilhelms II. Gottschalk von Buchenau und seiner Frau eine Gülte von 100 fl. für 2000 fl. verkauft haben. Diese Gülte ist jährlich Februar 22 nach Buchenau oder in eine Stadt oder in ein Schloß im Umkreis von 7 oder 6 Meilen um Schmalkalden gelegen zu liefern. Bei säumiger Zahlung müssen 12 Ratsleute in Buchenau oder an einem anderen Orte solange ein Einlager leisten, bis die Zahlung erfolgt ist. Die Gülte ist wiederkäuflich mit vierteljährlicher Kündigung.
Siegel der Stadt.
Landgraf Wilhelm II. erklärt, daß er Gottschalk und die Stadt bezüglich dieser Gülte, die sie auf seinen Befehl Gottschalk von Buchenau verkauft hat, schadlos halten wird, da die Kaufsumme von 2000 fl. an ihn gegangen ist.
Sekret des Ausstellers.
Am tage cathedra Petri 1503.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Buchenau, Gottschalk [III.] von

Weitere Orte

Schmalkalden · Buchenau

Sachbegriffe

Bürgermeister · Räte · Gemeinden · Städte · Befehle, landgräfliche · Ehefrauen · Gülten · Verkäufe · Wiederkaufsrechte · Zahltermine · Burgen · Schlösser · Zahlungen, säumige · Einlager · Ratsleute · Pferde · Kündigungsfristen · Schadlosbriefe · Bürgschaften

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4985 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4985> (Stand: 29.03.2024)