Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1477 Juni 10

Vertrag zwischen Pfalzgraf Philipp und Heinrich III.

Regest-Nr. 4751

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: A: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3915 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 14a⟩.
B: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3916 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 51, Nr. 14b⟩.
Stückbeschreibung: A und B: Membran und Schrift gut erhalten (lt. Findbuch).
Siegel: A: Siegel gut erhalten (lt. Findbuch); B: Drittes Siegel fehlt, andere gut erhalten (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12, Nr. 25, Bl. 61-63; Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen (16. Jahrhundert).
Regesten: Demandt, Regesten Katzenelnbogen 2, Nr. 5928; Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 538, Nr. 1354.
Regest
Graf Philipp von Katzenelnbogen bekundet, dass er zur Förderung des Friedens seiner Untertanen und zur Vermeidung des Krieges nach seinem Tode wegen der pfalzgräflichen Lehen der Grafschaft Katzenelnbogen zwischen Pfalzgraf Philipp bei Rhein und Landgraf Heinrich von Hessen, Graf Philipps Tochtermann, folgende Übereinkunft getroffen hat:
Der Pfalzgraf oder seine Nachfolger, welche die Kurwürde besitzen, sollen dem Landgrafen oder dessen Erben, welche das Land diesseits des Maines, wo Gerau gelegen ist (also die Obergrafschaft), innehaben, die pfalzgräflichen Lehen übertragen und vom Landgrafen die entsprechende Huldigung empfangen, jedoch unbeschadet der lebenslänglichen Nutzung und Gerechtigkeit des Grafen an diesen Lehen. Hinterläßt der Graf noch weitere eheliche Kinder, dann soll ihnen dieses Abkommen an ihren Rechten an diesem Lehen nicht schaden. Landgraf Heinrich soll die Lehen zwei Monate nach Datum dieser Urkunde empfangen und dafür huldigen. Pfalzgraf und Landgraf sollen eine Erbeinung miteinander schließen, in der sie sich verpflichten, sich nicht zu befehden und sich bei Angriffen (von dritter Seite) im Gebiet der Obergrafschaft auf frischer Tat gegenseitig zu unterstützen. Da dem Pfalzgrafen das Geleitsrecht zu jeder Frankfurter Messe die Bergstraße auf und ab zusteht, soll er das Lager zu Arheilgen durch seine Reiter und Amtleute jederzeit ungehindert benutzen können, ohne jedoch dadurch den dortigen Einwohnern und dem Landgrafen Schaden zuzufügen. Jeder Pfalzgraf, der Kurfürst ist, soll wie bisher seine Unterkunft (malstat und legerstat) im Orte Braubach haben, ohne jedoch die Herrschaft und die dortigen Eigenleute dadurch zu schädigen.
Zum Beweise seines guten Willens verspricht Graf Philipp, dem Pfalzgrafen im nächsten Monat 12500 fl. auszuzahlen, wofür er auf Lebenszeit jährlich Juli 25 625 fl. Rente erhalten soll. Wenn Graf Philipp gestorben ist, ohne weitere Erben zu hinterlassen, braucht der Pfalzgraf weder die Rente weiter- noch die Schuldsumme zurückzuzahlen. Vielmehr soll die darüber ausgestellte Schuldurkunde dem Pfalzgrafen oder dessen Erben zurückgegeben werden. Hinterläßt der Graf eheliche Söhne, erben diese die Schuldsumme und Rente des Pfalzgrafen, während seine Töchter nur die Gerechtigkeit an den Lehen behalten sollen. Landgraf Heinrich soll sich bemühen, zwischen dem Kölner Erzbischof und Landgraf Hermann von Hessen eine Übereinkunft (friden und anstant) zu vermitteln.
Siegel des Ausstellers, des Pfalzgrafen und des Landgrafen, die sich mit dieser Abmachung einverstanden erklären und ihre Befolgung geloben.

Wortlaut der Datierung

Geben uf dinstag nach unsers hern fronlichnams tag a. 1477.

Nachweise

Aussteller

Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Empfänger

Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Heinrich III.

Siegler

Pfalz, Kurfürsten, Philipp der Aufrichtige · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Katzenelnbogen, Grafen, Philipp I.

Weitere Personen

Köln, Erzbischöfe · Köln, Erzbischöfe, Hermann IV. von Hessen

Weitere Orte

Katzenelnbogen, Grafen · Main, Land diesseits des · Gerau · Frankfurt, Messe · Arheilgen (Gem. Darmstadt) · Braubach · Köln, Erzbischöfe · Bergstraße

Sachbegriffe

Verträge · Pfalzgrafen · Kurfürsten · Lehen · Schwiegerväter · Verwandte · Grafen · Kriege, Vermeiden von · Testamente · Kurwürden · Erben · Huldigungen · Nutzungen, lebenslängliche · Gerechtigkeiten, Garantieren von · Kinder, eheliche · Erben, eheliche · Erbeinungen · Fehden · Messen, Frankfurter · Reiter · Geleitswesen · Geleitsrechte · Amtleute · Unterkünfte · Eigenleute · Renten · Schuldurkunden · Erzbischöfe · Frieden, Vermitteln von

Textgrundlage

Regest

Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Stückangaben

Demandt, Regesten 2.1/ Demandt, Reg. Katzenelnbogen 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4751 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4751> (Stand: 16.04.2024)