Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1484 September 5

Heinrich von Bodenhausen erhält Haus Gleichen als Pfand

Regest-Nr. 4718

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 120, Bl. 283-286.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 525 f., Nr. 1314.
Regest
[Kassel. -] Heinrich von Bodenhausen, Amtmann zu Lindau, bekundet, daß ihm Landgraf Wilhelm [I.] der Ältere wegen aller von des Ausstellers +Vater Heinrich von Bodenhausen herrührenden Schuldverpflichtungen, das Schloß Gleichen betreffend, das neue Haus Gleichen amtsweise verpfändet hat gemäß folgender Verschreibung: Landgraf Wilhelm [I.] der Ältere bekundet, daß der +Landgraf Ludwig l. (unser eldervater) dem +Heinrich von Bodenhausen 2000 fl. schuldete und ihm dafür das Schloß des neuen Hauses Gleichen amtsweise übertragen hat gemäß einer Urkunde von 1455 Dezember 27 (sonnabint sant Johannes tag des heiligen aposteln)(1). Danach hat der gen. Heinrich von Bodenhausen dem +Landgraf Ludwig II. (unserem vater) weitere 1000 fl. gegeben und zwar ihm selbst 500 fl. und Heinrich von Hanstein, dem Sohn des +Werner, 200 fl. gemäß einer Urkunde von 1460 Juni 15 (sontag naich unsers hern lichnams tag), und schließlich dem Ritter Thiele von Kerstlingerode 200 fl. gemäß einer Urkunde von 1467 Januar 2 (fritag naich circumcisionis domini). Für diese Hauptsumme von 3000 fl. ist nun das gen. Schloß auch des Landgrafen Rat Heinrich von Bodenhausen, Sohn des gen. Heinrich, verschrieben worden, nachdem es ihm in der Erbteilung zwischen ihm und seinem Bruder Kraft von Bodenhausen, die von Bodo von Bodenhausen, Hans von Bischofshausen, Berthold von Hanstein, Dietrich von Bülzingslöwen d.J. und Sittich von Berlepsch vorgenommen worden ist, zugeteilt wurde. Landgraf Wilhelm hat nunmehr mit Heinrich von Bodenhausen abgerechnet und seine Schuldverpflichtung einschließlich der von denen von Bodenhausen auf den Gleichen liegenden und eingelösten Verschreibungen auf 3668 fl. festgestellt und ihm dafür amtsweise das Amt versetzt. Er soll das neue Haus Gleichen mit Dörfern, Leuten, Gerichten und allem anderen Zubehör, wie es Landgraf Ludwig l. von Ernst und Hans von Uslar gekauft hat, amtsweise innehaben. Für die obengenannte Schuldsumme ist das Amt von seiten des Landgrafen jederzeit wieder einlösbar, wenn die Summe zu Michaelis auf Weihnachten gekündigt wird. Die Rückzahlung des Betrages muß in Witzenhausen oder auf dem Arnstein erfolgen. Wenn Heinrich oder seine Erben das Geld erhalten haben, müssen sie das Schloß mit allem Zubehör an Dörfern und Gerichten, sowie seiner Armierung mit Geschützen, Büchsen, Pulver, Pfeilen, Armbrüsten, aber auch allem Hausrat an Tischen und Bänken usw. zurückgeben. Heinrich muß das Schloß in Bau und Besserung halten, kann aber erhebliche Baukosten mit Zustimmung des Landgrafen nach Festsetzung durch zwei landgräfl. Rate und zwei seiner eigenen Beauftragten auf die Pfandsumme schlagen. Wenn Heinrich noch weitere Verschreibungen, die auf die Gleichen lauten, einlöst, sollen auch diese Beträge mit der Pfandsumme zurückerstattet werden. Das Schloß bleibt dem Landgrafen und den Seinen geöffnet und soll Heinrich, wenn es dem Landgrafen bei solchem Gebrauch verlorengeht, wiederverschafft werden.
Es siegelt Landgraf Wilhelm [I.] der Ältere für sich und seinen Bruder Wilhelm [II.].
Kassel uf sontag naich Egidii 1484.
Heinrich von Bodenhausen hängt zu urkund dessen sein Siegel an im Jahre und am Tage wie oben.
1) Es ist also nicht nach Mainzer Stil datiert, da1454 der Johannestag auf einen Freitag fiel.
Nachweise

Weitere Personen

Bodenhausen, Heinrich [III.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Bodenhausen, Heinrich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Ludwig I. · Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Hanstein, Heinrich [V.] von · Hanstein, Werner [II.] von · Kerstlingerode, Thiele von · Bodenhausen, Kraft [II.] von · Bodenhausen, Bodo [II.] von · Bischofshausen, Hans [III.] von · Hanstein, Berthold [II.] von · Bültzingslöwen, Dietrich d.J. von · Berlepsch, Sittich von · Uslar, Ernst [III.] von · Uslar, Hans [II.] von

Weitere Orte

Lindau, Amtmänner · Gleichen, Burg · Gleichen, Haus · Gleichen, Amt · Witzenhausen · Arnstein (Gem. Neu-Eichenberg), Burg · Kassel

Sachbegriffe

Amtmänner · Väter · Schulden, ererbte · Erbe · Verschreibungen · Pfandschaften · Pfänder, Auslösen von · Zahltermine · Kündigungsfristen · Burgen · Häuser · Ritter · Verkäufe · Söhne · Verwandte · Erbteilungen · Rechnungslegungen · Ämter · Ämter, Versetzen von · Gelder · Dörfer · Gerichte · Armierungen · Waffen · Geschütze · Büchsen · Pulver · Pfeile · Armbrüste · Hausrat · Tische · Bänke · Instandhaltungsverpflichtungen · Baukosten, Erstatten von · Räte · Beauftragte · Pfandsummen · Öffnungsverträge

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4718 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4718> (Stand: 29.03.2024)