Regesten der Landgrafen von Hessen
1485 Juni 8
Gerhard von Schelt wird landgräflicher Landknecht
Regest-Nr. 4661
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 111, Bl. 276. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 521, Nr. 1305. - Regest
- [Kassel. -] Landgraf Wilhelm [I.] der Ältere nimmt Gerhard von Schelt zum Landknecht an und überträgt ihm das Landknechtsamt vor der Neustadt des Gerichtes Kassel, das er getreulich bereiten, besorgen und hegen soll. Er ist verpflichtet, die Gerichtsinsassen bei ihren alten Rechten bleiben zu lassen und sie nicht darüber hinaus zu bedrängen. Er muß sich reisig und rüstig halten, wie es von einem Landknecht dieses Amtes verlangt wird. Der Landgraf verpflichtet sich, ihm dieses Amt zu belassen, solange er es hegen kann und es nicht anderweitig verwirkt.
Siegel des Ausstellers.
Kassel uff mitwochen naich Bonifacii 1485. - Nachweise
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Weitere Personen
Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Schelt, Gerhard von, Landknecht
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Landknechte · Landknechtsämter · Gerichte · Gerichtsinsassen · Rechte, alte · Ämter · Amtspflichten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 4661 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4661> (Stand: 17.04.2024)