Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1481 August 9

Die Ganerben von Butzbach schließen einen Vertrag über das Geleit

Regest-Nr. 4651

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 93, Bl. 253-254.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 515 f., Nr. 1287.
Regest
Landgraf Heinrich [III.], Graf Otto von Solms, Herr zu Münzenberg, die Brüder Johann, Philipp und Bernhard, Grafen zu Solms, Eberhard, Philipp und Georg von Eppstein, Herren zu Königstein, allesamt Erbherren zu Butzbach, schließen einen Vertrag über die Handhabung des Geleites auf der freien Straße zwischen Frankfurt und Butzbach zu Nutzen des Reiches und der Kaufleute und aller frommen geistlichen oder weltlichen Leute. Sie setzen folgenden Geleitstarif fest: Ein Wagen mit einer ziemlichen Last zahlt l fl., ein Karren ½ fl. ein Reiter 4 Schilling und ein Fußgänger 1 Tournosen; Kaufpferde, die in Koppeln gehen, zahlen pro Pferd 1 Tourn. Sie bestellen zwei Geleitsknechte und zwar Kraft von Seckbach, Wirt zur Alten Waage, und den anderen zu Butzbach namens Kuthentz; beiden soll ein Schreiber beigegeben werden, die die Geleitseinkünfte aufzeichnen sollen. Diese werden dann gemäß den Anteilen der Aussteller an Butzbach aufgeteilt, wobei genauere Bestimmungen über das Verfahren getroffen werden. Wenn jemand innerhalb des Geleites angegriffen wird und Schaden erleidet, werden sie mit Hilfe ihrer Amtleute, Amtsknechte und Schultheißen alles das eilends ins Werk setzen, was erforderlich ist, um gegen den Angreifer vorzugehen und den Schaden zu ersetzen. Den reisigen Schaden, den sie erleiden, wollen sie gemeinsam tragen. Geraten sie bei einer solchen Handlung in Fehden, dann wollen sie bis zu ihrer Beendigung zusammenstehen. Wenn die Täter gefangen werden, sollen sie ihnen zur gesamten Hand überstellt und nach Butzbach ins Gefängnis geführt werden. Wegen der Juden sind sie übereingekommen, daß ein Jude zu Pferde 1 fl. und 3 Würfel und einer zu Fuß ½ fl. und ebenfalls 3 Würfel als Geleitsgeld zu geben hat.
Siegel der Aussteller
1481 uff donerstag nach sant Ciriacus tag.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Solms-Braunfels, Grafen, Otto II. · Solms-Lich, Grafen, Johann [II.] · Solms-Lich, Grafen, Philipp · Solms-Lich, Grafen, Bernhard · Königstein, Grafen, Eberhard IV. · Königstein, Grafen, Georg · Königstein, Grafen, Philipp · Eppstein-Königstein, Herren, Philipp siehe Königstein, Grafen · Seckbach, Kraft von, Wirt zur Alten Waage · Kuthentz, Einwohner in Butzbach

Weitere Orte

Münzenberg, Herren · Butzbach · Frankfurt · Butzbach, freie Straße · Butzbach, Wirtshaus Alte Waage · Butzbach, Gefängnis

Sachbegriffe

Grafen · Herren · Brüder · Verwandte · Erbherren · Ganerben · Geleitswesen · Geleit · Straßen, freie · Händler · Geleitstarife · Wagen · Fußgänger · Reiter · Tournosen · Kaufpferde · Pferde, Verkauf von · Koppeln · Geleitsknechte · Schreiber · Wirte · Geleitseinkünfte · Schäden · Gefängnisse · Schäden, reisige · Fehden · Juden

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4651 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4651> (Stand: 19.04.2024)