Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1436 November 22

Erzbischof Raban von Trier gibt ein Pfand für seine Schulden

Regest-Nr. 4646

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 1302 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 69, Nr. 14 II⟩.
Stückbeschreibung: Fast ganz vermodert, Schrift nicht lesbar (lt. Findbuch).
Siegel: Ein Siegel fehlt, das andere hängt gut erhalten an (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 87, Bl. 229-231; Staatsarchiv Marburg, Kopiar 12, Nr. 1, Bl. 1-9.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 510 f., Nr. 1281 und S. 533, Nr. 1330 (Kurzregest).
Regest
[Koblenz. -] Erzbischof Raban von Trier, der Landgraf Ludwig [I.] 22.000 fl. schuldet, nämlich 12.000, mit denen der Landgraf Schloß und Stadt Limburg und Niederbrechen von Frank von Kronberg dem Alten, und 10.000 fl., mit denen Landgraf Ludwig Molsberg aus fremden Händen eingelöst hat, verpfändet dem Landgrafen bis zur Rückzahlung des Betrages einen entsprechenden Anteil an Limburg, Niederbrechen und Molsberg mit Zubehör, nämlich Elz, Oberbrechen, Wersau und Mensfelden, und zwar dergestalt, daß der Erzbischof und der Landgraf alle daraus fälligen Zinsen und Gülten je zur Hälfte erhalten. Der Landgraf soll diese Hälfte bis zur Rückzahlung der 22.000 fl. innehaben, die jedoch nicht in den nächsten 10 Jahren erfolgen darf und dann ein halbes Jahr zuvor in Driedorf oder Frankfurt angekündigt worden sein muß. Burgmannen, Bürger und Einwohner der genannten Städte und Schlösser müssen dem Landgrafen in entsprechender Weise huldigen. Die Gülten und Renten bis zum kommenden 2. Februar soll der Landgraf alleine aufheben, in den dann folgenden Jahren erhält er zwei Drittel und der Erzbischof ein Drittel und danach bekommt jeder die Hälfte. Sie wollen gemeinsam Amtmann und Kellner bestellen, die ihnen beiden schwören und verpflichtet sein sollen. Keiner von ihnen darf einen dieser Beamten ein- oder absetzen ohne des anderen Zustimmung. Die Verleihung von Mann- und Burglehen soll in gleicher Weise erfolgen, wie die Erhebung der Gülten und Renten, bis zum 2. Februar nächsten Jahres allein durch den Landgrafen, die beiden nächsten Jahre zu zwei Drittel durch den Landgrafen und ein Drittel durch den Erzbischof, danach je zur Hälfte. In gleicher Weise soll aber auch die jährliche Pension, die Erzbischof Otto von Trier an Marsilius und Walter von Reifenberg aus Limburg verschrieben hat, entrichtet werden, doch erhält der Landgraf das Recht, die Hälfte dieser Pension mit 300 fl. abzulösen, und das Erzstift das Recht, diese Gülte wiederum vom Landgrafen einzulösen. Wenn einer von beiden Herren seinen Anteil an Limburg, Niederbrechen und Molsberg weiter verpfänden will, muß der neue Pfandinhaber mit dem alten, anderen, den gleichen Burgfrieden schließen, wie sie beide ihn untereinander gelobt haben. Allen geistlichen und weltlichen Mannen und Burgmannen an den genannten Orten sollen ihre Freiheiten und Gnaden belassen werden. Raban und seine Nachfolger sollen zum Schlosse Molsberg 200 fl. Gülte fallen lassen, 100 von den trierischen Eigenleuten in den Kirchspielen Nentershausen, Hundsangen, Salz und Meudt und 100 fl. von Ems und dorther. Von diesen 200 fl. sollen beide Herren je die Hälfte erhalten. Erzbischof Rabans Nachfolger darf erst zu den gen. Schlössern zugelassen werden, wenn er urkundlich gelobt hat, diese Verschreibung in allen Artikeln zu halten.
Siegel des Erzbischofs. Thielmann vom Hane, Domdekan, und das Kapitel des Domstiftes Trier stimmen zu und siegeln mit dem Kapitelssiegel.

Wortlaut der Datierung

Koblenz 1436 November 22.

Nachweise

Ausstellungsort

Koblenz

Aussteller

Trier, Erzbischöfe, Raban von Helmstatt

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Ludwig I.

Siegler

Trier, Erzbischöfe, Raban von Helmstatt · Hane, Thielmann von, Domdekan in Trier

Weitere Personen

Kronberg, Frank [III.] von · Trier, Erzbischöfe, Otto von Ziegenhain · Reifenberg, Marsilius [I.] von · Reifenberg, Walter [I.] von

Weitere Orte

Trier, Erzbischöfe · Limburg, Burg · Limburg, Stadt · Niederbrechen · Molsberg · Elz · Oberbrechen · Wersau · Mansfelden · Nentershausen · Hundsangen · Salz · Meudt · Ems · Trier, Domstift · Driedorf · Frankfurt

Sachbegriffe

Erzbischöfe · Schulden · Schulden, Begleichen von · Pfandschaften · Städte · Schlösser · Burgen · Pfandschaften, Auslösen von · Zinsen · Gülten · Pfandschaften, Ankündigung der Einlösung · Burgmannen · Bürger · Einwohner · Huldigungen · Renten · Amtmänner · Kellner · Eide · Beamte · Mannlehen · Burglehen · Gülten, Erhebung von · Pensionen, jährliche · Erzstifte · Pfandinhaber · Burgfrieden · Lehensmänner, geistliche · Lehensmänner, weltliche · Burgmannen, geistliche · Burgmannen, weltliche · Eigenleute, trierische · Kirchspiele · Dörfer

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4646 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4646> (Stand: 23.04.2024)