Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1498 Juni 25

Gütlicher Vergleichsvorschlag für Hessen und Henneberg

Regest-Nr. 4644

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Urk. 1, Nr. 3533 ⟨Altsignatur: Staatsarchiv Marburg, Samtarchiv, Schublade 60, Nr. 3b⟩.
Stückbeschreibung: Membran etwas beschädigt, die Schrift gut lesbar (lt. Findbuch).
Siegel: Drei Siegel anhängend, gut erhalten, ein Siegel fehlt (lt. Findbuch).
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 85, Bl. 219v-221v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 508 f., Nr. 1279.
Regest
Die Irrungen, die bisher zwischen Landgraf Wilhelm [II.] dem Mittleren und Graf Wilhelm von Henneberg wegen Stadt und Amt Schmalkalden bestanden und gemäß der vom 20. März d.J. datierenden Übereinkunft mit Abt Johann von Fulda [siehe Landgrafen-Regesten Nr. 4643] vier von ihnen benannten Beauftragten zur Verhandlung übergeben worden sind, sind heute zu Schmalkalden durch die genannten Vier unter Hinzuziehung von Konrad von Wallenstein, Amtmann zu Eschwege, und Philipp von Diemar, Amtmann zu Mansfeld, genau geprüft worden. Sie machen grunddessen folgenden gütlichen Vergleichsvorschlag: Das Stift zu Schmalkalden mit seinen geistlichen Lehen und weltlichen Gütern verbleibt den Herren von Henneberg, auch sollen die bisher zehntpflichtigen Güter davon es auch weiterhin bleiben. Die Zehntvogtei zu Herrenbreitungen sollen beide Parteien wie von alters gebrauchen, aber Schutz und Schirm des dortigen Klosters allein den Herren von Henneberg zustehen. Wegen der Jagd soll es gehalten werden, wie es jede Seite hergebracht hat, jedoch unter Beachtung gewisser (genannter) Jagdschutzbestimmungen, vor allem unter Ausschluß gefährlicher Jagdgeräte. Die Zentgerichte zu Schmalkalden, Benhausen und Herrenbreitungen sollen wieder aufgerichtet werden und von den beiderseits zuständigen Beamten abwechselnd gehalten werden. Wegen der bisher streitigen Lehen, Renten, Bauten und Liegenschaften soll es beim jetzigen Besitzstand bleiben, doch soll künftig kein Teil mehr ohne des anderen Zustimmung solche Güter im Amte erwerben. Der früher über Schmalkalden von beiden Seiten geschlossene Burgfrieden soll binnen zweier Monate wiederrichtet werden und bis dahin sollen beide Seiten auch die Beilegung ihrer Streitigkeiten gemäß der obigen Entscheidung beurkunden und besiegeln. Hierüber haben die 6 Schiedsleute für beide Seiten je eine gleichlautende Urkunde ausfertigen lassen. Es sind dies von seiten des Landgrafen: Ludwig von Boyneburg, Hofmeister, Rabe von Herda, Amtmann, und Konrad von Wallenstein, Amtmann, und von hennebergischer Seite: Hans von Hermannsgrün, Hofmeister, Hans Truchseß von Netzhausen und Philipp Diemar, Amtmann zu Mansfeld, die alle siegeln bis auf Hermannsgrün, der sein Siegel nicht bei sich hat und die anderen mitgebraucht.

Wortlaut der Datierung

1498 am montage nach sant Johans tage sonwenden.

Nachweise

Aussteller

Wallenstein, Konrad [II.] von · Diemar, Philipp · Boyneburg, Ludwig von · Herda, Rabe von · Hermannsgrün, Hans von · Hans, Truchseß in Netzhausen

Empfänger

Hessen, Landgrafen, Wilhelm II. · Henneberg-Schleusingen, Grafen, Wilhelm IV.

Siegler

Wallenstein, Konrad [II.] von · Diemar, Philipp · Boyneburg, Ludwig von · Herda, Rabe von · Hans, Truchseß in Netzhausen

Weitere Personen

Fulda, Fürstäbte, Johann II. Graf von Henneberg-Schleusingen

Weitere Orte

Henneberg, Grafen · Schmalkalden, Amt · Schmalkalden, Stift · Fulda, Fürstäbte · Eschwege, Amtmänner · Mansfeld, Amtmänner · Schmalkalden, Zehntvogtei · Schmalkalden, ZehntGerichte · Benhausen, ZehntGerichte · Herrenbreitungen, ZehntGerichte · Netzhausen, Truchseß

Sachbegriffe

Streitigkeiten · Schiedsgerichte · Städte · Ämter · Äbte · Verhandlungen · Amtmänner · Vergleiche, gütliche · Stifte · Lehen, geistliche · Güter, weltliche · Güter, zehntpflichtige · Zehntvogteien · Zehntgerichte · Schutz und Schirm · Klöster · Jagd · Jagdrechte · Jagdschutzbestimmungen · Jagdgeräte · Beamte · Burgfrieden · Ämter · Güter, Erwerb von · Verkäufe · Hofmeister · Truchsesse

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4644 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4644> (Stand: 25.04.2024)