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Hessischer Landtag erlaubt Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff, 31. Januar 1962

Der Hessische Landtag beschließt das „Gesetz über die Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff“. Damit wird die freiwillige Schutzimpfung gegen Kinderlähmung auch in Hessen zugelassen.

Das Land reagiert mit dem Gesetz – wie andere Länder – auf die Fortschritte in der Bekämpfung der Kinderlähmung (Poliomyelitis), die ab etwa 1880 als epidemische Viruserkrankung auftrat. Sie betraf vor allem Kinder und Jugendliche, bei denen die Viren zu einer Erkrankung des Rückenmarks führten und oft schwerwiegende, irreversible Folgen für die Bewegungsfähigkeit verursachten. In zahlreichen Fällen führte die Erkrankung auch zum Tode. Gegen die weit verbreitete Krankheit, die auch in Deutschland Tausende erfasste, wurden seit 1954 Impfstoffe entwickelt. Zu einem entscheidenden Fortschritt in der Poliobekämpfung führte die von dem Amerikaner Albert Sabin (1906–1993) im Jahr 1960 entwickelte Impfung mit abgeschwächtem Lebensimpfstoff.

Das im Februar 1962 vom Hessischen Landtag beschlossene Gesetz ermöglicht auch in Hessen die Anwendung dieser Forschungsergebnisse in freiwilligen Massenimpfungen. Die Impfungen verlaufen auf mittlere Sicht so erfolgreich, dass die Poliomyelitis in Europa seit 1999 als ausgestorben gilt.
(OV)

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Empfohlene Zitierweise
„Hessischer Landtag erlaubt Schutzimpfung gegen Kinderlähmung mit Lebendimpfstoff, 31. Januar 1962“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/4495> (Stand: 31.1.2023)
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