Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1485 August 2

Die Karmeliter in Kassel erhalten ihren Erbteil Heinrich III.

Regest-Nr. 4279

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Rechnungen I, 4/4 (Provenienz: Marburg, Kammerschreiber). Mit aufgedrücktem Siegel. Wasserzeichen: t mit aufgesetztem gekränten Schild mit 5 Lilien (2:1), besteckt mit einem Vierblatt an längerem Stiel.
Regesten: Demandt, Schriftgut 2, S. 415 Nr. 1704.
Literatur: Vgl. Schultze, Klöster Stifter und Hospitäler Nr. 695, wo jedoch dieser Vorgang fehlt.
Regest
Philipp, Prior, und der Konvent der Karmeliter zu Kassel, denen Landgraf Heinrich [III.] in seinem Testament 175 fl. in Gold vermacht hat, bekunden, daß sie mit den Statthaltern übereingekommen waren, für diesen Betrag zunächst eine jährliche, Januar 6 fällige Gülte von 8 1/2 fl. 1 Ort anzunehmen. Diese war ihnen zwei Jahre lang rückständig geblieben, worauf ihnen die Statthalter nunmehr im Namen Landgraf Wilhelms [III.] 17 1/2 fl. bezahlt haben.
Es siegelt der Ausstellers mit seinem Prioratssiegel.
Uff dinstag nach Petri ad vincula a. etc. 85.
Nachweise

Weitere Personen

Philipp, Prior der Karmeliter in Kassel · Hessen, Landgrafen, Heinrich III. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm III.

Weitere Orte

Kassel, Karmeliter

Sachbegriffe

Priore · Konvente · Klöster, Karmeliter · Karmeliter · Testamente · Erbe · Renten, jährliche · Schulden · Statthalter · Gold

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Schriftgut 2

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 4279 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/4279> (Stand: 20.04.2024)