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Hessen im 19. und 20. Jahrhundert

Stellungnahme des Innenministeriums zu Beschwerden der Deutschen Partei über den HR, 15. Juni 1952
Das hessische Innenministerium veröffentlicht seine Stellungnahme zu den Beschwerden der Deutschen Partei, sie sei in Hessen im Kommunalwahlkampf behindert worden. Die Partei warf dem Hessischen Rundfunk vor, ihr keine Sendezeit eingeräumt zu haben. Das Ministerium verweist darauf, dass der Hessische Rundfunk nicht der Staatsgewalt unterliege, da er eine „Anstalt des öffentlichen Rechts mit dem Rechte der Selbstverwaltung“ sei.
(MB)
- Belege
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.6.1952, S. 2
- Empfohlene Zitierweise
- „Stellungnahme des Innenministeriums zu Beschwerden der Deutschen Partei über den HR, 15. Juni 1952“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edbx/id/4082> (Stand: 13.8.2024)
