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Militärregierung ordnet Entlassung des Kultusministers an, 15. Februar 1946

Ministerpräsident Karl Geiler (1878–1953) wird eine Anordnung der US-Militärregierung verlesen, die ihn anweist, den parteilosen Kultusminister Prof. Dr. Franz Böhm (1895–1977) zu entlassen. Hintergrund ist, dass die zuständige Erziehungsabteilung der US-Landesmilitärregierung den Juristen Böhm für ungeeignet erachtet, eine auf Demokratisierung ausgerichtete Schulpolitik einzuleiten. Gleichwohl ungewollt führt der einseitige Akt von Böhms Entlassung auf deutscher Seite zu einer Regierungskrise. Aufgrund der Schädigung seiner Autorität erschüttert, lässt sich Geiler krank schreiben und in den Gesprächen mit US-Oberst James R. Newman (1902–1964) von Minister Werner Hilpert (1897–1957; CDU) vertreten. Auf Geilers Andeutung hin, einen Rücktritt in Erwägung zu ziehen, geht Newman auf ihn zu, bedauert, sich nicht vorher mit ihm abgesprochen zu haben, und erklärt, dass ein solcher Fehler sich nicht wiederholen werde. Geiler behält sich vor, „abtreten zu können, wenn ich mein Amt nicht mehr weiterführen kann, weil mir etwas zugemutet wird, daß [!] ich innerlich nicht verantworten kann“.1 Nichtsdestotrotz muss Geiler die Entlassung Böhms hinnehmen, wenngleich er sie als freiwilligen Verzicht erscheinen zu lassen versteht.
(CP)


  1. Walter Mühlhausen, Karl Geiler und Christian Stock. Hessische Ministerpräsidenten im Wiederaufbau, Marburg 1999, S. 45.
Belege
Empfohlene Zitierweise
„Militärregierung ordnet Entlassung des Kultusministers an, 15. Februar 1946“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3476> (Stand: 15.2.2023)
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