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Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Konkordatsstreit zwischen Bund und Ländern, 26. März 1957

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts entscheidet im Streit um die Gültigkeit des Reichskonkordats von 1933 gegen die von der Bundesregierung eingereichte Klage gegen die Länder Niedersachsen, Hessen und Bremen. Die Bundesregierung hatte die Auffassung vertreten, dass das am 20. Juli 1933 zwischen dem Vatikan und dem nationalsozialistischen Deutschen Reich geschlossene Konkordat weiterhin Gültigkeit besitze und nun durch die Schulgesetze der beklagten Länder Niedersachsen, Hessen und Bremen verletzt worden sei. Damit werde auch das Recht des Bundes auf Respektierung der für ihn verbindlichen internationalen Verträge berührt und die Pflicht zur Bundestreue verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht entscheidet, dass das Reichskonkordat zwar rechtmäßig zustande gekommen und weiterhin gültig sei, dass aber die Bundesländer nach dem Grundgesetz in der Gestaltung ihrer Schulverhältnisse souverän und nicht an das Reichskonkordat gebunden seien.
(OV)

Belege
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Empfohlene Zitierweise
„Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Konkordatsstreit zwischen Bund und Ländern, 26. März 1957“, in: Zeitgeschichte in Hessen <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/edb/id/3446> (Stand: 26.3.2023)
Ereignisse im Februar 1957 | März 1957 | April 1957
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