Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1495 Juli 4

Wilhelm II. erhält die Freiheit vom Hofgericht in Rottweil

Regest-Nr. 3406

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 62, Bl. 151/152.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 495 Nr. 1256.
Regest
Worms. - König Maximilian bekundet, daß Landgraf Wilhelm [II.] d.M. ihm vorgetragen habe, daß er und die Seinen durch unbillige Vorladungen vor westfälische und andere fremde Gerichte solchen Schaden erlitten, daß er das nicht länger dulden könne und er ihn deshalb angerufen habe. Infolgedessen verleiht er ihm angesichts seiner ihm (dem König) erwiesenen Dienste Freiheit vom Hofgericht zu Rottweil, den westfälischen Gerichten und allen anderen fremden Gerichten für sich, seine Räte und Diener und Hintersassen und Untertanen. Bei Klagen gegen den Landgrafen und die Seinen sollen allein die Gerichte zuständig sein, in denen die Beklagten gesessen sind.
Siegel des Ausstellers.
Worms 1495 Juli 4.
Nachweise

Weitere Personen

Maximilian I., Kaiser · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.

Weitere Orte

Worms · Rottweil, HofGerichte

Sachbegriffe

Könige · Vorladungen · Gerichte, westfälische · Schäden · Gerichte, fremde · Gerichtsfreiheit · Instanzenzüge · Dienste, erwiesene · Hofgerichte · Freiheiten · Räte · Diener · Hintersassen · Untertanen · Klagen

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3406 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3406> (Stand: 23.04.2024)