Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1470 Februar 14

Ludwig II. stimmt einer Verschreibung für Dietmar Peters zu

Regest-Nr. 3376

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 23, Bl. 36v.
Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 477 Nr. 1217.
Regest
Kassel. - Landgraf Ludwig [II.] bekundet, daß seine Heimlichen die Brüder Hans und Heinrich von Stockhausen dem Immenhäuser Bürger Dietmar Peters und dessen Frau Gela 10 1/2 Malter Frucht aus ihrem Zehnten zu Hilboldessen für 150 fl. verschrieben und ihn gebeten haben, seine Zustimmung dazu zu erteilen, da dieser Zehnten von ihm zu Lehen geht. Er stimmt dieser Verpfändung zu, behält sich aber vor, wenn Hans und Heinrich von Stockhausen diesen Zehnten nicht binnen 3 Jahren wieder einlösen, ihn für sich selber einzulösen.
Siegel des Ausstellers.
D. Kassel 1470 uf mittewochen Valentini martiris.
Nachweise

Weitere Personen

Hessen, Landgrafen, Ludwig II. · Stockhausen, Johann d.J. von · Stockhausen, Heinrich [IV.] von · Peters, Dietmar, Bürger in Immenhausen · Peters, Gela, Frau des Dietmar

Weitere Orte

Kassel · Immenhausen, Bürger · Hilboldessen, Zehnten

Sachbegriffe

Heimliche · Räte · Verwandte · Brüder · Bürger · Ehefrauen · Früchte · Zehnte · Verschreibungen · Lehen, Verpfändung von · Verschreibungen, Zustimmung zu · Lehen · Verpfändungen · Pfänder, Auslösen von · Pfänder, zeitlich begrenzte

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Demandt, Regesten 2.1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3376 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3376> (Stand: 25.04.2024)