Regesten der Landgrafen von Hessen
1483 Mai 21
Die Vettern und Brüder von Pappenheim treffen Übereinkunft wegen Liebenau
Regest-Nr. 3240
- Überlieferung
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Abschriften: Staatsarchiv Marburg, Kopiar 7, Nr. 4/, Bl.4v-6 und Staatsarchiv Marburg, Kopiar 11, Nr. 98, Bl. 264v. Regesten: Demandt, Regesten Kopiare 1, S. 392/393 Nr. 1022 und S. 517 Nr. 1292. - Regest
- Die Vettern und Brüder Burkhard, Herbold und Friedrich von Pappenheim bekunden, daß sie mit Landgraf Wilhelm d.Ä. wegen Burg und Stadt Liebenau und einiger Forderungen folgende Übereinkunft getroffen haben: Landgraf Wilhelm d.Ä. überträgt zugleich im Namen seines Bruders Landgraf Wilhelm [II.] den Genannten den Teil an Liebenau amtsweise, den zuvor die von Pappenheim vom Stift Paderborn laut Verschreibung innehatten, und zwar solange, bis er ihnen 5000 fl. auszahlt. Sie sollen das Amt verhagen, verstehin, verryten, die armen leute des ampts getruelich hanthaben und uerthedingen, sie bei altem Herkommen belassen und nicht darüber hinaus beschweren. Wenn die von Pappenheim sterben, ohne männliche Lehnserben zu hinterlassen, dann können die Landgrafen den genannten Teil an Liebenau von ihren Töchtern mit 3000 fl. einlösen. Zum Austrag künftiger Zwistigkeiten der von Pappenheim mit den Landgrafen wird das Verfahren geregelt. Sobald die Söhne derer von Pappenheim mündig werden, d.h. zwölf Jahre alt sind, sollen sie diese Übereinkunft genau so beschwören, wie es die Aussteller getan haben.
Sekret Wilhelms d.Ä.
Am mittewochen in der heiligen Pfingstwochen 1483.
Siegel der drei Aussteller, Datum wie oben. - Nachweise
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Weitere Personen
Pappenheim, Burkhard [II.] von · Pappenheim, Herbold [II.] von · Pappenheim, Friedrich [II.] von · Hessen, Landgrafen, Wilhelm I. · Hessen, Landgrafen, Wilhelm II.
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Weitere Orte
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Sachbegriffe
Verwandte · Burgen · Schlösser · Forderungen · Übereinkünfte · Ämter · Stifte · Verschreibungen · Pfänder · Herkommen, altes · Lehen, erbliche · Frauenlehen · Mündigkeitstermine · Lehenserben · Zwistigkeiten
- Textgrundlage
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Stückangaben, Regest
Demandt, Regesten 2.1
- Zitierweise
- Landgrafen-Regesten online Nr. 3240 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3240> (Stand: 25.04.2024)