Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen

Regesten der Landgrafen von Hessen

1326 November 22

Belehnung des Ritters Otto Hund und seiner Söhne durch den Mainzer Erzbischof

Regest-Nr. 3220

Überlieferung | Regest | Originaltext | Nachweise | Textgrundlage | Zitierweise
Überlieferung
Ausfertigung: Staatsarchiv Marburg, Familien- und Gutsarchiv von Buttlar- Elberberg. Pergament. Siegel anhängend, beschädigt.
Regesten: Regesten der Landgrafen von Hessen 1 Nachdr., S. 279 Nr. 762.
Regest
Heiligenstadt. - Erzbischof Matthias von Mainz nimmt den Ritter Otto Hund (Hunt) und dessen Söhne Hermann und Widekind zu Erbburgmannen in Naumburg (Nuwenburg) an. Er gibt ihnen zu Burglehen seinen Hof in Gerhardeshusen und 4 Hufen im Felde von Immenhausen (Immenhusen) bei Naumburg, und zwar die eine Hälfte dem Ritter Otto, die andere den beiden Söhnen. Er behält sich und seinen Nachfolgern das Recht vor, diese Liegenschaften für 400 Pfund Heller wieder einzulösen oder jedes Viertel für 100 Pfund, wofür die Belehnten dann anderes Eigengut zu Lehen auftragen müssen. Die Lehnträger sind zu persönlicher Residenz verpflichtet; übertreten sie diese Bestimmung, so fallen die Lehen an den Erzbischof zurück. Wenn Ritter Otto stirbt, kann sein Sohn Otto, der jetzt beim Landgrafen von Hessen weilt, an seine Stelle treten, sonst fällt Ottos Anteil an das Stift zurück. Gerät Erzbischof Matthias mit Herzog Otto von Braunschweig in Streit, sollen Otto und seine Söhne keiner Partei beitreten, sondern die Burghut halten.
Siegler: Erzbischof Matthias.
Datum: d. Heiligenstadt 1326 X kal. Decembris.
Nachweise

Weitere Personen

Mainz, Erzbischöfe, Mathias von Bucheck · Hund, Otto [II.] · Hund, Hermann [I.] · Hund, Widekind · Hund, Otto [III.] · Hessen, Landgrafen, Otto I. · Braunschweig, Herzöge, Otto der Milde

Weitere Orte

Heiligenstadt · Naumburg · Naumburg, Burg · Gerhardeshusen, Hof · Immenhausen bei Naumburg

Sachbegriffe

Ritter · Erbburgmannen · Burgmannen · Burglehen · Burgen · Höfe · Hufen · Lehen, Auslösen von · Lehen, Auftrag als · Lehensträger · Residenzpflicht als Burgmann · Lehnsfolge · Burghut

Textgrundlage

Stückangaben, Regest

Grotefend-Rosenfeld, Landgrafenregesten 1

Zitierweise
Landgrafen-Regesten online Nr. 3220 <https://www.lagis-hessen.de/de/subjects/idrec/sn/lgr/id/3220> (Stand: 23.04.2024)